Sehr geehrte Damen und Herren,
dieses Unternehmen bietet einen Burger namens „Cheesus
Burger“ an. Dabei enthält es ein Logo mit betenden Händen. Diese betenden Hände
halten einen Burger.
Ich finde dies zutiefst unangemessen, da damit eine
Anspielung auf Jesus Christus getätigt wird und auf den christlichen Glauben.
In Österreich herrschen Pluralität, Akzeptanz und
Religionsfreiheit. Dieses Logo widerspricht diesen Grundsätzen.
Mit freundlichen Grüßen,
Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle des beanstandeten Werbeauftritts
von Cheesusburger keinen
Grund zum Einschreiten.
Begründung:
Die eindeutige Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sprechen
sich bei der beanstandeten Werbegestaltung vom Cheesusburger für keinen Grund zum Einschreiten aus.
Die Marke Cheesusburger bewirbt auf unterschiedlichsten Kanälen
deren Essens- und Lieferangebot, bei dem es sich hauptsächlich um Burger
handelt. Das Logo von Cheesusburger zeigt eine Illustration von betenden Händen
die einen Burger umklammern. Auch in Beiträgen wird auf religiöse Symbole und
Worte, bei der gleichzeitigen Bewerbung des Fast-Food Angebots, Bezug genommen.
Die Werberäte und Werberätinnen erläutern, dass es sich beim
Auftritt von Cheesusburger um eine werbliche Überzeichnung handelt, die deren Produkte
mit religiösen Eigenschaften und Begriffen, wie „anbetungswürdig“, in
Verbindung setzt.
Eine Herabwürdigung von religiösen Symbolen und Werten kann
durch die Kommunikation von Cheesusburger jedoch nicht erkannt werden. Vielmehr
wird versucht positive Attributionen der Religion auf das Essensangebot zu
übertragen. Weder wird eine Beleidigung aufgrund des persönlichen Glaubens noch
eine negative Darstellung des christlichen Glaubens durch die Werberäte und
Werberätinnen festgestellt.
Dieser Gestaltungsansatz kann laut Werberatsgremium daher mit
einem Augenzwinkern gesehen werden auch im Sinne der Pluralität und
Kreativität.
Eine Verletzung des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft insbesondere
im Punkt Ethik und Moral ist beim Markenauftritt von Cheesusburger nicht
erkennbar. Die Werberäte und Werberätinnen sprechen sich eindeutig für keinen
Grund zum Einschreiten aus.