In einer Kinderzeitschrift ("Servus KINDER", Ausgabe 4/2023) wird Werbung für pharmazeutische Präparate (Nahrungsergänzungsmittel) geschaltet und als redaktioneller Artikel dargestellt. (Obwohl eine Kennzeichnung als Werbung vorhanden ist, wird diese von Kindern wohl kaum wahrgenommen.)
Diese Werbung für Nahrungsergänzungsmittel des Herstellers ÖKOPHARM44 richtet sich unmittelbar an Kinder und spricht diese direkt an. Dabei wird suggeriert, dass Kinder dieses Präparat brauchen würden, um eine "normale geistige Leistungsfähigkeit" zu erlangen. Kinder erhalten dabei den Eindruck, dass "normale Leistung", "Spaß am Lernen" und gute "kognitive Funktionen" nur durch pharmazeutische Nahrungsergänzungen zu erlangen sind und dass dieses Präparat "Nahrung" sei, "die dir Kraft gibt".
Höflich wird um Prüfung ersucht, ob derartige Werbung in einem Kindermagazin im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen zulässig und ethisch zu vertreten ist.
Das betroffene Unternehmen hat nach unserer Kontaktaufnahme sofort reagiert und zugesichert, dass die beanstandete Werbemaßnahme auslaufen wird (einmalige Schaltung in einem Printmagazin). Auch wurde vom Unternehmen vermerkt, dass das beanstandete Bild keine zukünftige Verwendung mehr findet.
Unser Beschwerdeverfahren sieht bei einer Rücknahme bzw. bei einer Beendigung einer Werbemaßnahme durch das Unternehmen keine weitere Behandlung der Beschwerde vor.
Das Verfahren ist hiermit abgeschlossen. Der/Die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt.
Wir danken dem Unternehmen für die rasche Umsetzung und Kooperation.