Werbung Baumgartner Bier

28.09.2023


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Sehr geehrte Damen und Herren,

Heute sah ich mich Entsetzen die Werbung der Brauerei Baumgartner.

Ich möchte dies hiermit zur Anzeige bringen.

Freundliche Grüße


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 Das Unternehmen ist der Stopp-Entscheidung nachgekommen und hat bestätigt, dass die Kampagne auf Social Media (Story), sowie auf den Plakatstellen nicht mehr verlängert wurde.

Entscheidung:

Der Österreichische Werberat spricht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme „Wird dich hellauf begeistern!“ von Baumgartner Bier die Aufforderung zum sofortigen Stopp der Kampagne bzw. zum sofortigen Sujetwechsel aus.

Begründung:

Die klare Mehrheit der Werberätinnen und Werberäte sieht im Hinblick auf das beanstandete Sujet (Plakat/Poster) eine Verletzung des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, vor allem des Artikels 2.1. Geschlechterdiskriminierende Werbung und des Artikels 1.1. Allgemeine Werbegrundsätze.

Geworben wird mit dem Plakat „Das neue Baumgartner Bier Hell mit 4,5%!“. Dabei wird ein gefülltes Bierglas mit Schaumkrone auf der einen Seite des Plakats groß präsentiert. Am Rest des Plakates ist ein Frauenkörper im blauen Bikini vor grünem Hintergrund abgebildet. In gebückter Haltung wird auf den Abschnitt zwischen Rumpf und Oberschenkel fokussiert, der gleichzeitig auch eine Baumgartner-Bierflasche präsentiert, die am unteren Rücken der Frau platziert ist. „Wird dich hellauf begeistern!“, lautet die Headline am Plakat die über den Frauenkörper dargestellt wird.

Die Werberäte und Werberätinnen merken an, dass die Werbemaßnahme von Baumgartner Bier Kernelemente von geschlechterdiskriminierender Werbung aufweist: Geschlechtsmerkmale der Frau werden in den Mittelpunkt gerückt und ohne Produktzusammenhang inszeniert. Die Haltung der Frau, ohne Abbildung des Kopfes, mit der Bierflasche auf dem Rücken, lässt laut Werberäten und Werberätinnen an einen (Beistell-)Tisch erinnern und vermittelt zudem eine dienende Verfügbarkeit der Frau. Zusammen mit der Headline wird diese Abwertung und Sexualisierung nochmals verstärkt, die eine „Begeisterung“ prophezeit – für Bier, den Frauenkörper oder die Kombination aus beidem.

Anzumerken und bezogen auf die Stellungnahme des Unternehmens ist auch, dass die vorangegangene Kampagne mit Männern einen klaren Kontrast zu diesem Sujet aufweist. So werden im vorangegangenen Sujet des Unternehmens die Männer in ihrer Gesamtheit und in einer sozialen Situation dargestellt (beim Sonnenbaden und Bierkonsum), ohne diese dabei auf Körperelemente zu reduzieren und mit einer dienenden Absicht in Verbindung zu setzen.

Die Werberäte und Werberätinnen sprechen sich aufgrund der mehrfach verletzten Ethik-Kodex-Punkte im vorliegenden Sujet „Wird dich hellauf begeistern!“ von Baumgartner Bier für einen sofortigen Stopp der Kampagne aus.

Ein Verstoß des Ethik-Kodex der österreichischen Werbewirtschaft konnte in nachfolgend angeführten Punkten festgestellt werden:

1.1. Allgemeine Werbegrundsätze

1.1.5. Werbung darf nicht die Würde des Menschen verletzen, insbesondere durch entwürdigende oder diskriminierende Darstellungen.

2.1. Geschlechterdiskriminierende Werbung

Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung) liegt insbesondere vor, wenn

2.1.1. Werbung darf nicht aufgrund des Geschlechts diskriminieren. Wesentlich dabei ist die Betrachtung der Werbemaßnahme im Gesamtkontext. Zu berücksichtigen sind insbesondere die verwendete Bild-Text-Sprache, Darstellungsweise (Ästhetik, künstlerische Gestaltungselemente), Zielgruppenausrichtung und damit einhergehend, in welchem Umfeld die Werbemaßnahme platziert ist.

2.1.3. die Gleichwertigkeit der Geschlechter in Frage gestellt wird;

2.1.5. die Person auf ihre Geschlechtsmerkmale reduziert und dies in den Mittelpunkt der Werbegestaltung gerückt wird;

2.1.6. sexualisierte Darstellungsweisen ohne direkten inhaltlichen Zusammenhang zum beworbenen Produkt verwendet werden. Wesentlich ist dabei die Betrachtung im Gesamtkontext.