Sehr geehrte Damen und Herren,
wir, die Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungen in Österreich, bringen Beschwerde gegen die grob irreführende Werbung "Moneten-Retter" von kikaLeiner ein. Das genannte Unternehmen wirbt mit einer Finanzierungslösung, die angeblich Geld rettet. In Zeiten der Teuerung und angespannten Finanzen bei der Bevölkerung ist das grob irreführend:
- Zunächst rettet eine Finanzierung wie diese sicherlich kein Geld - das gekaufte Produkt wird dadurch nicht günstiger.
- Weiters ist für Konsument*innen unklar, dass sie dabei in Wahrheit eine Finanzierung bei einer nur im kaum lesbaren Kleingedruckten genannten Bank (Santander Consumer Bank GmbH) eingehen.
- Es ist selbst für mündige und bemühte Konsument*innen unmöglich, die detaillierten Finanzierungsbedingungen der genannten "0%-Ratenzahlung" herauszufinden. Auf den Webseiten von kikaLeiner sind keine detaillierten Bedingungen genannt (z.B. was etwa bei Zahlungsverzug geschieht, welche Zinsen in diesem Fall gelten). Es wird auf die Santander Consumer Bank GmbH verwiesen, wo es zu dieser Finanzierungsform aber keine weiteren Informationen gibt.
- Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass Finanzierungen wie diese im Fall des Zahlungsverzuges unangenehm teuer werden und dies erst im Kleingedruckten des Vertrages genannt wird, den Kund*innen in der kikaLeiner-Filiale unterzeichnen müssen.
- Irreführend ist weiters, dass im aktuellen Werbeprospekt (Beispiel: https://www.leiner.at/media/content/prospekte/2023/leiner/kw38/LK01_230182/resources/app/project/index.html#p=1) nicht die tatsächlichen Kosten des jeweiligen Möbelstücks/Produkt auf den ersten Blick ersichtlich sind, sondern die Beträge der monatlichen Raten. Der tatsächliche Gesamtpreis ist erst auf den zweiten Blick ersichtlich, was die eigentliche finanzielle Gesamtbelastung bewusst verschleiern soll.
Wir betrachten diese Werbung daher nicht nur als irreführend, sondern auch als unethisch.
Zielgruppe dafür sind Menschen mit finanziellen Engpässen. Gerade diese Personengruppe sollte in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nicht mit unlauteren Mitteln zum oftmals nicht leistbaren Konsum verleitet werden.
Der "Moneten-Retter" wird breit beworben - online, im Print und auch über Radiowerbung. Wir beschweren uns gegen alle diese Werbeformen.
Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates. Der Österreichische Werberat zeichnet für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, zuständig, jedoch bei Irreführung und Täuschung hinsichtlich Finanzierung im Produktbereich.
Der/ die BeschwerdeführerIn wurde darüber informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt.
Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.