Sehr geehrte Damen und Herren vom Werberat,
Darf ich mich mit einer Meldung an Sie wenden?
So sehr ich das Anliegen verstehe, dass das Personal am Flughaften nicht
angegriffen und belästigt werden soll, finde ich die Darstellung
diskriminierend:
Bedroht wird eine hellhäutige Frau, die Drohgebärde geht von einem
fremdländisch anmutenden Mann aus... das verstärkt vorhandene
diskriminierende Stereotypen.
Ich nehme aber an, Sie haben diesbezüglich bereits Meldungen erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der Österreichische Werberat die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx).
Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.
Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.