Nikotinwerbung

14.09.2023


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Ist Nikotinwerbung nicht verboten!? Der Hinweis 18 + verhindert nicht, dass diese Werbung von Jugendlichen gesehen wird. Pouches werden an Schulen immer beliebter! Gaumen--und Zungentumore sind Spätfolgen. Bitte helfen Sie mit für ein generelles Nikotinwerbeverbot!

damit der Werberat aktiv werden kann, möchte ich meine Beschwerde hinsichtlich ethischer und moralischer Kriterien in Bezug auf Plakatwerbung für Nikotin in Form von Pouches vorbringen.

Es ist und bleibt Nikotinwerbung, die seit 20 Jahren in Österreich verboten ist. Es ist als Plakat ein Hingucker, das kann ich vor Kindern nicht wegräumen/ausschalten. Der Hinweis 18+ bewirkt nicht, dass sich das Nikotinprodukt nicht als Bild ins Gedächtnis einprägt. Was man sieht, möchte man ausprobieren, so funktioniert Werbung, sie soll zum Kauf und Genuss animieren. Bei Jugendlichen und jungen Menschen sind die Zahlen der Rauchenden gesunken, die Tabakindustrie versucht mit den Pouches, neues Klientel zu gewinnen. Das Nikotin wird über die Mundschleimhaut schnell in den Blutkreislauf und so vom Gehirn aufgenommen, es ist rasch süchtig machend.

Ich bitte, Sie zu unterstützen, dass diese Werbung nicht mehr zulässig ist!

 


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der Österreichische Werberat die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx).
Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.

Zu beachten ist, dass der Werberat seine Beurteilung anhand des Ethik-Kodex und damit nach ethisch-moralischen Kriterien trifft. Eine Beurteilung über die Zulässigkeit des Produktes selbst, kann durch den Werberat nicht vorgenommen werden.

Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.