Bedenkliche und potenziell irreführende Werbung für Joghurelle Limited Edition

28.08.2023


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Sehr geehrte Damen und Herren des Werberats, ich wende mich heute an Sie, um meine Bedenken bezüglich einer Werbeanzeige https://www.instagram.com/p/CtI8xMMtYH8/ , für die "Joghurelle Limited Edition" zu äußern . In dem Video wird zuerst ein Bild einer jungen Frau gezeigt, die sich mit Zitronen die Augen zuhält und einen gelben Pulli trägt, vor einem blauen Himmel. Der begleitende Text lautet "Wenn du Zitronen magst…". Darauf folgt das Bild von Joghurt auf blauem Hintergrund, mit dem Logo rechts oben und dem Text "wirst du die neue Joghurelle Limited Edition lieben". Während die Werbung auf den ersten Blick unschuldig erscheinen mag, finde ich sie aus mehreren Gründen irreführend: Erstens, die Vermischung von natürlichen und künstlichen Produkten: Das Bild der jungen Frau mit den Zitronen suggeriert, dass das beworbene Produkt hauptsächlich aus natürlichen Zitronen besteht. Jedoch ist nicht klar, ob der Joghurt tatsächlich natürliche Zitronen enthält oder nur Aromastoffe. Zweitens, die Gesundheitsimplikationen: Zitronen sind allgemein als gesunde Früchte bekannt, die reich an Vitamin C und anderen Nährstoffen sind. Durch die Kombination des Bildes der Zitronen und des Joghurts könnte der Eindruck entstehen, dass der Joghurt ebenso gesund ist wie die Frucht selbst, obwohl das Produkt möglicherweise zusätzliche Zucker, Aromen oder andere Zusatzstoffe enthält. Drittens, die Zielgruppenansprache: Das fröhliche und jugendliche Bild könnte insbesondere jüngere Konsumenten ansprechen, die möglicherweise nicht die Fähigkeit oder das Wissen besitzen, Werbebotschaften kritisch zu hinterfragen. Ich bitte den Werberat, diese Werbung genauer unter die Lupe zu nehmen und zu überprüfen, ob sie den geltenden Standards und Ethikrichtlinien entspricht. Werbung sollte klar, ehrlich und nicht irreführend sein, besonders wenn sie sich an ein jüngeres Publikum richtet. Vielen Dank für Ihre Zeit und Überlegung. Ich hoffe, dass solche Bedenken in Zukunft bei der Gestaltung von Werbekampagnen berücksichtigt werden. Mit freundlichen Grüßen, 


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der Österreichische Werberat die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx).

Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.

Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.