Sehr geehrte
Damen und Herren*innen,
ich möchte
ebenso meinen Unmut und meine Abneigung über diese obszöne Werbung siehe Anhang
zum Ausdruck bringen, als MANN fühle ich mich durch diese Werbung belästigt.
Die absolute Höhe ist die laszive Pose, durch welche meinen Kindern impliziert
werden soll, dass es normal ist, eine Schwuchtel zu sein und bei
gleichgesinnten Perverslingen sexuelles Begehren auslösen soll.
Mit Grüßen
Die eingebrachte Beschwerde fällt jedoch nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates.
Der Österreichische Werberat zeichnet ausschließlich für die inhaltliche Beurteilung anhand des Ethik Kodex der Werbewirtschaft von Wirtschaftswerbung aller in Österreich tätigen Unternehmen und Werbemaßnahmen die in Österreich veröffentlicht werden oder sich vorwiegend an die österreichische Bevölkerung richten, zuständig.
Der Beschwerdefall ist für den ÖWR dahingehend abgeschlossen. Der/Die Beschwerdefüher/in wurde darüber informiert welche Institution in diesem Fall zuständig zeichnet.