Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich reiche hiermit eine Beschwerde über Werbung für (hochprozentigen) Alkohol der Gewista im
Haltestellenbereich der Wienerlinien ein.
Gestern sind mir an der Bushaltestelle "Kornblumenweg" der Linie 97a (am Hagedornweg 4, 1220 Wien) zwei
übergroße Plakate mit der Werbung für hochprozentigen Alkohol, namentlich zwei Gin-Produkte (siehe Fotos)
aufgefallen, die mit dem Slogans "ein Gin, unbegrenzte Möglichkeiten“ werben.
Ich finde das als Erwachsener, Vater und Großvater, ehrlich gesagt, einfach UNMÖGLICH, für hochprozentigen
Alkohol, gerade in Zeiten hoher Suchtproblematik in Hinblick auf Alkohol und Jugendliche derartig Werbung
zu machen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Art der Werbung mit Ihrem Unternehmensethos zu vereinbaren ist.
Daher bitte ich Sie die genannten Umstände noch einmal zu überdenken und von Werbung für Alkohol Abstand
zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme
(Plakat / Citylight) von Bombay Sapphire keinen Grund zum Einschreiten.
Begründung:
Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sprechen sich beim beanstandeten
Werbesujet von Bombay Sapphire für keinen Grund zum Einschreiten aus.
Die Werbung wirbt mit den Worten „Ein Gin, grenzenlose Möglichkeiten –
Stir Creativity“ für den Dry Gin Bombay Sapphire. Die Gin Flasche wird dabei in
der Mitte von zwei Gläsern, die zwei unterschiedliche Getränkemischungen
darstellen sollen, abgebildet. Der Hintergrund ist, wie die Flasche selbst, in
blau gehalten.
Das Sujet zeigt laut Werberäten und Werberätinnen keine Elemente, die
sich direkt an Kinder und Jugendliche wenden und zu einem übermäßigen Konsum
von Alkohol ermutigen. So bezieht sich das Wording „Ein Gin, grenzenlose
Möglichkeiten“ laut Werberatsgremium vor allem auf die vielfältigen Zubereitungsmethoden
der Spirituose, was am Plakat durch die Abbildung von zwei Getränken mit
unterschiedlichen Zusätzen deutlich wird.
Auch findet sich am Plakat selbst unter dem Logo der Satz „Verantwortungsvoller
Genuss ab 18 Jahren“. Zudem wurde seitens der Plakatstelle angemerkt, dass bei
der Platzierung der Werbung auf Schutzzonen, wie Schulen, Rücksicht genommen
wurde. Den Warnhinweis, sowie die Achtung von Schutzzonen heben auch die
Werberäte und Werberätinnen positiv hervor.
Die Werberäte und Werberätinnen sehen in der Gestaltung der
Werbemaßnahme daher keine Verletzung des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft,
weshalb sich der Österreichische Werberat auch für keinen Grund zum
Einschreiten ausspricht.
Hinweis:
Jedoch merken einige Werberäte und Werberätinnen an, dass das Wording „Ein Gin,
grenzenlose Möglichkeiten“ auch Interpretationen hinsichtlich Chancen durch
Alkoholkonsum zulassen. Die Botschaft
könnte deshalb klarer auf die Mischmöglichkeiten von Bombay Sapphire hinweisen
und nicht im Allgemeinen auf grenzenlose Möglichkeiten.