Werbung für (hochprozentigen) Alkohol an Haltestelle(n) der Wiener Linien - Hendrick's Gin

12.07.2023


Bild

Sehr geehrte Herren!
Ich reiche hiermit eine Beschwerde über Werbung für (hochprozentigen) Alkohol der Gewista im
Haltestellenbereich der Wienerlinien ein.
Gestern sind mir an der Bushaltestelle "Kornblumenweg" der Linie 97a (am Hagedornweg 4, 1220 Wien) zwei
übergroße Plakate mit der Werbung für hochprozentigen Alkohol, namentlich zwei Gin-Produkte (siehe Fotos)
aufgefallen, die mit dem Slogans “UNGEWÖHNLICH ERFRISCHEND” werben.
Ich finde das als Erwachsener, Vater und Großvater, ehrlich gesagt, einfach UNMÖGLICH, für hochprozentigen
Alkohol, gerade in Zeiten hoher Suchtproblematik in Hinblick auf Alkohol und Jugendliche derartig Werbung
zu machen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Art der Werbung mit Ihrem Unternehmensethos zu vereinbaren ist.
Daher bitte ich Sie die genannten Umstände noch einmal zu überdenken und von Werbung für Alkohol Abstand
zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen


Bild

Entscheidung:

Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme (Plakat / Citylight) von Hendrick’s Gin keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:

Die knappe Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sprechen sich beim beanstandeten Werbesujet von Hendrick‘s Gin für keinen Grund zum Einschreiten aus.

Das Plakat wirbt mit den Worten „ungewöhnlich erfrischend“ für Hendricks Gin, dessen Flasche in der Mitte des Plakats auf einem Seerosenblatt abgebildet wird. Dabei ist das Sujet im üblichen Stil von Hendrick’s Gin gestaltet und zeigt Illustrationen von Gläsern, die sich zuprosten, einen Wasserfall, Seerosen und einen Flamingo. Die Gläser ähneln an Trinkgläser mit geschliffener Optik an denen Gurkenscheiben stecken und Eiswürfel enthalten sind.

Die Werberäte und Werberätinnen sehen in der grafischen Gestaltung keine Verletzung des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft, weshalb sich der Österreichische Werberat auch für keinen Grund zum Einschreiten ausspricht. So zeigt das Sujet keine Elemente, die sich direkt an Kinder und Jugendliche wenden, zu einem übermäßigen Konsum von Alkohol ermutigen oder Alkohol als Lösung von Problemen darstellen. Zudem wurde seitens der Plakatstelle angemerkt, dass bei der Platzierung der Werbung auf Schutzzonen, wie Schulen, Rücksicht genommen wurde. Dies heben auch die Werberäte und Werberätinnen positiv hervor.

Es wird jedoch von einer nicht unerheblichen Anzahl von Werberäten und Werberätinnen angemerkt, dass der Slogan „ungewöhnlich erfrischend“ im Hinblick auf ein alkoholisches Getränk irreführend ist und in Zukunft eine sensiblere Gestaltung empfohlen wird. Problematisch sieht das Werberatsgremium dabei eine Verharmlosung die durch die Verbindung eines hochprozentigen Alkohols mit dem Wort „erfrischend“ entsteht.