Sehr geehrte Damen und Herren!
In der Anlage erlaube ich mir
Ihnen meine Beschwerde an den ORF bezüglich eines Werbespots der UNIQA zur
Kenntnis zu bringen.
Als erfahrene Mutter und
Großmutter weiß ich, wie gerne Kinder Werbespots nachspielen – in diesem Fall
kann so ein „Spiel“ sehr gefährlich werden!
Natürlich ist die Werbewelt eine
Fantasiewelt – aber für Kinder ist sie real!
Der ORF-Kundendienst hat mich an
Sie weiter empfohlen – bitte, prüfen Sie daher diesen Spot, der meiner Ansicht
nach nur wenig mit “Sicherheit“ zu tun hat, was aber eigentlich die oberste
Aufgabe einer Versicherung wie UNIQA wäre.
Mit freundlichen
Grüßen
Entscheidung:
Der
Österreichische Werberat sieht im Falle des beanstandeten Werbespots der Uniqa keinen
Grund zum Einschreiten.
Begründung:
Die Mehrheit
der Werberäte und Werberätinnen sprechen sich beim beanstandeten Werbespot von
Uniqa für keinen Grund zum Einschreiten aus.
Das Werbevideo
zeigt ein Mädchen, das seinen Eltern im Bett eine Geschichte vorliest. Beide
Eltern sind eingeschlafen, während das Mädchen aus dem Buch vorliest. Als das
Mädchen zur Seite blickt, bemerkt sie die brennende Kerze am Nachtkästchen. Es
schließt das Buch, beugt sich über die Mutter und bläst die Kerze aus. Unter
dem Slogan „gemeinsam Sicherheit leben“ wird danach auf den Privatschutz
„Wohnen & Freizeit“ inklusive Schutz bei grober Fahrlässigkeit von Uniqa
aufmerksam gemacht.
Ein
Zusammenhang der Darstellung und des beworbenen Angebots des Privatschutzes bei
grober Fahrlässigkeit ist laut dem Werberatsgremium erkennbar. Es wird auf eine
Gefahrenquelle durch die angezündete Kerze neben dem Bett hingewiesen. Das Kind
erkennt diese Gefahr und bläst die Kerze aus. Zudem zeigt der Spot, dass auch
die Mutter die Augen öffnet, als das Kind die Kerze ausbläst, und nochmals
einen Blick darauf wirft.
Der Spot macht
aufmerksam auf die Verantwortungsrolle von Eltern und schärft das Bewusstsein über
grobe Fahrlässigkeit und was dadurch passieren könnte.
Eine Verletzung
des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft kann laut den Werberäten und Werberätinnen
nicht erkannt werden, weshalb sich der Österreichische Werberat für keinen
Grund zum Einschreiten ausspricht.
Hinweis: Es gilt jedoch
anzumerken, dass eine nicht unerhebliche Anzahl von Werberäten und
Werberätinnen eine Sensibilisierung empfehlen. So merken diese an, dass die
gleiche Botschaft des Spots auch durch eine andere Ausgestaltung vermittelt
werden kann, ohne eine brennende Kerze und die Verantwortung eines Kindes
darüber darzustellen.