Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Beschwerde aus dem Mail von gestern beruhte darauf,
dass ich den fraglichen Werbeanhänger, der eigens dafür gedacht war, ihn an die
Tür zu hängen, zusammen mit dem Rest der Post von einem Nachbarn auf einem
Stapel deponiert sah. Ich schloss daraus, dass er an die Tür gehängt worden ist
und dort länger gehangen hat.
Jetzt erfahre ich, dass dieser Türanhänger-Flyer offenbar in
den Briefkasten gelegt wurde. Dann ist meine Beschwerde hinfällig und ich
bedanke mich für die Rücksicht des Zustellers
Warum ist jedoch dieser Flyer mit einem Loch für die Tür
versehen? Ich bin weiterhin der Meinung, dass Werbematerial nicht an die Tür
gehängt werden darf und will vorbeugend einmahnen, damit diese Sitte nicht
um sich greift.
Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates. Der Österreichische Werberat zeichnet für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, zuständig, jedoch nicht Übermittlung von Werbematerial (Postwurfsendung) und Werbung an Türklinken.
Der/ die BeschwerdeführerIn wurde jedoch in seiner Sprachrohrfunktion tätig und informierte darüber, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt bzw. wo Informationen zu diesem Themenbereich zu finden sind.
Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.