Bawag P.S.K. "Werbung" zur SEPA Echtzeitüberweisung

14.06.2023


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Guten Tag,

gleich vorweg, sollte ich bei Ihnen falsch sein, bitte ich höflichst um Entschuldigung, sowie entsprechende Weiterleitung an die zuständige Stelle bzw. Info an mich.

Ich bin Bawag Kunde und habe seit 2021 eine von mir gewünschte Werbesperre. Diese greift - sofern ich das beurteilen kann - auch.

Nun erhalte ich jedoch seit einigen Wochen bei jeder Zahlung im Onlinebanking einen "Info"-Kasten zur SEPA Echtzeitüberweisung (Screen attached). Ich habe daraufhin die Bawag kontaktiert und dachte, dass diese Werbung einfach nur "durchgerutscht" sei. Die Bawag hat mich jedoch informiert, dass es sich hier nicht um Werbung, sondern um eine "Produktinformation eines entgeltlichen Zusatzservice" handelt. Ich habe anschließend recherchiert und bin nun der Meinung, dass es sich hierbei zweifelsfrei um Werbung handelt und dass die Bawag meine Werbesperren umgeht, um ein entgeltliches Zusatzservice zu bewerben.

https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:376:0021:0027:DE:PDF

Artikel 2 a)

Bei meiner Recherche stellte sich ebenfalls heraus, dass dieses Service eine Vertragsgrundlage hat, die ich laut eben jener Vertragsgrundlage jederzeit kündigen kann, siehe: https://www.bawag.at/resource/blob/28224/4183f922b8d5a9ca03fabe189860eb14/bgb-echtzeitueberweisung-data.pdf

Gesagt getan, ich bat die Bawag um Kündigung dieses Services. Die Antwort darauf ist an Schildbürgerlichkeit quasi nicht mehr zu überbieten: Ich kann das Service nicht kündigen, weil der Vertrag dafür erst mit dem Anklicken des Häkchens (erneut: siehe Screen), zustande kommt. Sprich: ich muss das Service, das ich nicht haben/ nutzen/ beworben haben möchte erst nutzen und dafür zahlen, um es kündigen zu können, um daran anschließend eventuell (!!), diese "Prdouktinformation eines entgeltliches Zusatzservice" beseitigt zu bekommen.

Mir ist bewusst, dass mein erster Fehler ist, noch immer Bawag Kunde zu sein, allerdings bin ich Gewohnheitsmensch und möchte einfach nur eine "saubere" Zahlungsmaske haben, was die letzten 25 Jahre lang kein Problem war.

Bin ich mit einer Beschwerde über diese "Werbung" bei Ihnen richtig? Benötigen Sie weitere Daten?

Vielen Dank vorab


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates. Der Österreichische Werberat zeichnet für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, zuständig, jedoch nicht die unerlaubte Übermittlung von Werbung (Schleichwerbung).

Der/ die BeschwerdeführerIn wurde darüber informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt.

Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.