Sehr
geehrte Damen und Herren,
kitchenaid.at
bewirbt auf Ihrer Seite, dass man ein Startpaket erhält sofern dies verfügbar
ist.
Nachdem
ich dann eine Espressomaschine erworben habe und das Startpaket nicht erhalten
habe, habe ich bei der KITCHENAID nachgefragt, warum sie die Bewerbung nicht
einstellen und die nachfolgende Antwort erhalten, dass sie lieber die Bewerbung
mit den Hinweis lassen.
Jetzt
interessiert mich einfach nur, ob dies so korrekt ist oder nicht? Weil
natürlich wurde ich darauf hingewiesen “so lange der Vorrat reicht”. Aber wenn
der Lieferant weiß, dass das Produkt vergriffen ist und es dennoch bewirbt sehe
ich es als “Täuschung” an.
Vielen
Dank im voraus für Ihre Sichtweise dazu.
Mit
besten Grüßen
Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates. Der Österreichische Werberat zeichnet für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, zuständig, jedoch nicht für die Irreführung und Täuschung von Konsument*innen.
Der/ die BeschwerdeführerIn wurde darüber informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt.
Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.