Die Werbungen "Bock auf Rimming-Ja Safe" mit Abbildung eines Ziegenbocks, "Spitz auf Doggy-Ja Safe" mit Abbildung eines Hundes etc. sind eine Frechheit. Bei Rimming handelt es sich um einen oralen Analkontakt. Ich glaube nicht, daß so eine Werbung angemessen ist und weiters Kinder und Jugendliche gefährdet. Des Weiteren wird offensichtlich auch auf Sex mit Tieren angespielt.
Entscheidung:
Der Österreichische
Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbekampagne des Bundesministeriums für
Gesundheit „Safer Sex“ keinen Grund zum
Einschreiten.
Begründung:
Die eindeutige Mehrheit der
Werberäte und Werberätinnen sprechen sich bei den beanstandeten Werbesujets zum
Thema „sexuell übertragbare Infektionen und Krankheiten“ für keinen Grund zum
Einschreiten aus.
Die Kampagne des
Bundesministeriums dient zur Aufklärung über Safer Sex und richtet sich an alle
Formen der Sexualität. Die Aufmachungen lauten dabei „Lust auf Blümchensex?“,
„Spitz auf Doggy?“ oder „Scharf auf Scissoring?“, und werden mit dem Slogan „Ja.
SAFE!“ abgebildet. Die Hintergrundgestaltung ist dabei zum jeweiligen Text
plakativ mit Blümchen, Hunden oder Scheren collageartig dargestellt.
Die Kampagne hat laut
Werberäten und Werberätinnen ganz klar das Ziel über den Schutz vor Infektionen
und Krankheiten, die durch Sex übertragen werden können, aufzuklären. Vor allem
wird die junge Zielgruppe damit angesprochen, was sich auch an der Wortwahl und
Ausformulierung zeigt.
Die Darstellungen im
Hintergrund dienen laut Werberatsgremium, eindeutig zur Untermalung der
umgangssprachlichen Äußerungen. Ein Ziegenbock schafft eine Verbindung zu dem
Ausdruck „Bock haben“, ebenso wie die Schere, der Hund, die Katze und das
Gänseblümchen eine plakative Untermalung zum Text veranschaulichen. Eine
sexualisierende Darstellung von Sex mit Tieren oder gar eine Aufforderung zum
Sex mit Tieren wird in der Kampagne eindeutig nicht erkannt.
Es wird laut Werberäten und
Werberätinnen keine Gefährdung von Kindern und Jugendlichen erkannt. Im
Gegenteil, so weist das Gremium darauf hin, dass diese Kampagne dem Schutz
durch Aufklärung dient.
Die Werberäte und
Werberätinnen sprechen sich daher für keinen Grund zum Einschreiten aus.