Neue Kampagne von Rauch und Gesundheitsministerium

04.06.2023


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Die Werbungen "Bock auf Rimming-Ja Safe" mit Abbildung eines Ziegenbocks, "Spitz auf Doggy-Ja Safe" mit Abbildung eines Hundes etc. sind eine Frechheit. Bei Rimming handelt es sich um einen oralen Analkontakt. Ich glaube nicht, daß so eine Werbung angemessen ist und weiters Kinder und Jugendliche gefährdet. Des Weiteren wird offensichtlich auch auf Sex mit Tieren angespielt.


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Entscheidung:

Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbekampagne des Bundesministeriums für Gesundheit „Safer Sex“ keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:

Die eindeutige Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sprechen sich bei den beanstandeten Werbesujets zum Thema „sexuell übertragbare Infektionen und Krankheiten“ für keinen Grund zum Einschreiten aus.

Die Kampagne des Bundesministeriums dient zur Aufklärung über Safer Sex und richtet sich an alle Formen der Sexualität. Die Aufmachungen lauten dabei „Lust auf Blümchensex?“, „Spitz auf Doggy?“ oder „Scharf auf Scissoring?“, und werden mit dem Slogan „Ja. SAFE!“ abgebildet. Die Hintergrundgestaltung ist dabei zum jeweiligen Text plakativ mit Blümchen, Hunden oder Scheren collageartig dargestellt.

Die Kampagne hat laut Werberäten und Werberätinnen ganz klar das Ziel über den Schutz vor Infektionen und Krankheiten, die durch Sex übertragen werden können, aufzuklären. Vor allem wird die junge Zielgruppe damit angesprochen, was sich auch an der Wortwahl und Ausformulierung zeigt.

Die Darstellungen im Hintergrund dienen laut Werberatsgremium, eindeutig zur Untermalung der umgangssprachlichen Äußerungen. Ein Ziegenbock schafft eine Verbindung zu dem Ausdruck „Bock haben“, ebenso wie die Schere, der Hund, die Katze und das Gänseblümchen eine plakative Untermalung zum Text veranschaulichen. Eine sexualisierende Darstellung von Sex mit Tieren oder gar eine Aufforderung zum Sex mit Tieren wird in der Kampagne eindeutig nicht erkannt.

Es wird laut Werberäten und Werberätinnen keine Gefährdung von Kindern und Jugendlichen erkannt. Im Gegenteil, so weist das Gremium darauf hin, dass diese Kampagne dem Schutz durch Aufklärung dient.

Die Werberäte und Werberätinnen sprechen sich daher für keinen Grund zum Einschreiten aus.