Sehr
geehrte Damen und Herren,
Auf
der Floridsdorfer Hauptstraße bei einem Sonnenstudio sah ich gestern ein
Werbebild, das mir sehr ungut vorkommt.
Die
Bezeichnung "Braune", wie sie für Nazis verwendet wurde, hat in einer
Werbung meiner Meinung nach nichts verloren.
Kann
man da etwas tun, dass diese schnell wieder entfernt wird? Ich sende Ihnen ein
Bild davon im Anhang.
Die
genaue Anschrift ist: Sun Club Ledo GmbH, Floridsdorfer Straße 10-12, 1210
Wien.
Bitte
um Info, was weitere Schritte sein könnten.
Vielen
Dank für Ihre Mühe!
Freundliche
Grüße,
Entscheidung:
Der
Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme des Sun
Clubs Ledo (Außenwerbung) keinen Grund zum Einschreiten.
Begründung:
Die Mehrheit
der Werberäte und Werberätinnen sprechen sich bei der beanstandeten Außenwerbung
des Sun Clubs Ledo für keinen Grund zum Einschreiten aus.
Die Plakate auf
der Außenseite des Sonnenstudios zeigen drei Frauen unterschiedlicher Hautfarbe
im Bikini vor sandfarbenem Hintergrund, die sich lächelnd in den Armen halten.
Darüber ziert der Text „Braune haben bessere Laune“ sowie die Abbildung einer
Sonne. Links und rechts davon werden die Öffnungszeiten kommuniziert, sowie das
Logo des Sonnenstudios mit dem Hinweis „Bräunen so lange du willst.
€12.99“.
Ein
Zusammenhang der Darstellung und der beworbenen Dienstleistung ist laut dem
Werberatsgremium erkennbar. So lässt sich durch die abgebildete Sonne, dem Logo
und dem beworbenen Angebot ein klarer Bezug zu einem Sonnenstudio herstellen.
Der Begriff „Braune“ steht deshalb mit der Bräunungsleistung des Studios in
Verbindung.
Eine Verbindung
zu jener politischen Ideologie während der NS-Diktatur (wie in der Beschwerde
angemerkt) ist jedoch durch die Gesamtaufmachung der Werbemaßnahme nicht
gegeben. Die Verwendung der Bezeichnung „braun“ ist einem Sonnenstudio nicht
absprechbar, da es sich zumal um die versprochene Leistung handelt. Auch im
Alltag findet sich der Ausdruck „braun werden“ wieder, sodass der Begriff in
Bezug auf die Färbung der Haut nicht befremdlich ist.
Eine Verletzung
des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft kann laut den Werberäten und Werberätinnen
nicht erkannt werden, weshalb sich der Österreichische Werberat für keinen
Grund zum Einschreiten ausspricht.
Hinweis: Es gilt anzumerken, dass
eine nicht unerhebliche Anzahl von Werberäten und Werberätinnen eine
Sensibilisierung und in weiterer Folge eine Abänderung hinsichtlich des
zweideutig auffassbaren Begriffs „Braune“ empfehlen. So könnte statt „Braune“
auch die Bezeichnung „Gebräunte“ verwendet werden, insofern sich diese
Bezeichnung nochmals von einer unerwünschten Konnotation distanzieren lässt.