Werbung Sonnenstudio

26.04.2023


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Sehr geehrte Damen und Herren,

Auf der Floridsdorfer Hauptstraße bei einem Sonnenstudio sah ich gestern ein Werbebild, das mir sehr ungut vorkommt.

Die Bezeichnung "Braune", wie sie für Nazis verwendet wurde, hat in einer Werbung meiner Meinung nach nichts verloren.

Kann man da etwas tun, dass diese schnell wieder entfernt wird? Ich sende Ihnen ein Bild davon im Anhang.

Die genaue Anschrift ist: Sun Club Ledo GmbH, Floridsdorfer Straße 10-12, 1210 Wien.

Bitte um Info, was weitere Schritte sein könnten.

Vielen Dank für Ihre Mühe!

Freundliche Grüße,


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Entscheidung:

Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme des Sun Clubs Ledo (Außenwerbung) keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:

Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sprechen sich bei der beanstandeten Außenwerbung des Sun Clubs Ledo für keinen Grund zum Einschreiten aus.

Die Plakate auf der Außenseite des Sonnenstudios zeigen drei Frauen unterschiedlicher Hautfarbe im Bikini vor sandfarbenem Hintergrund, die sich lächelnd in den Armen halten. Darüber ziert der Text „Braune haben bessere Laune“ sowie die Abbildung einer Sonne. Links und rechts davon werden die Öffnungszeiten kommuniziert, sowie das Logo des Sonnenstudios mit dem Hinweis „Bräunen so lange du willst. €12.99“.

Ein Zusammenhang der Darstellung und der beworbenen Dienstleistung ist laut dem Werberatsgremium erkennbar. So lässt sich durch die abgebildete Sonne, dem Logo und dem beworbenen Angebot ein klarer Bezug zu einem Sonnenstudio herstellen. Der Begriff „Braune“ steht deshalb mit der Bräunungsleistung des Studios in Verbindung.

Eine Verbindung zu jener politischen Ideologie während der NS-Diktatur (wie in der Beschwerde angemerkt) ist jedoch durch die Gesamtaufmachung der Werbemaßnahme nicht gegeben. Die Verwendung der Bezeichnung „braun“ ist einem Sonnenstudio nicht absprechbar, da es sich zumal um die versprochene Leistung handelt. Auch im Alltag findet sich der Ausdruck „braun werden“ wieder, sodass der Begriff in Bezug auf die Färbung der Haut nicht befremdlich ist.

Eine Verletzung des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft kann laut den Werberäten und Werberätinnen nicht erkannt werden, weshalb sich der Österreichische Werberat für keinen Grund zum Einschreiten ausspricht.

Hinweis: Es gilt anzumerken, dass eine nicht unerhebliche Anzahl von Werberäten und Werberätinnen eine Sensibilisierung und in weiterer Folge eine Abänderung hinsichtlich des zweideutig auffassbaren Begriffs „Braune“ empfehlen. So könnte statt „Braune“ auch die Bezeichnung „Gebräunte“ verwendet werden, insofern sich diese Bezeichnung nochmals von einer unerwünschten Konnotation distanzieren lässt.