Wie kann das bitte sein, dass das Stadt Magazin auf ATV in der praktisch nur Wiener Politiker*innen und Kammerfunktionäre zu Wort kommen nicht als Werbung gekennzeichnet ist. Es gibt hier keinen einzigen Beitrag der nicht 1 zu 1 als Werbevideo oder Imagefilm verwendet werden kann. Ich sehe hier keinen Unterschied zu einer Sendung die mir zb. Messer verkaufen will. Das Programm läuft Samstags um 11.30 Uhr. https://www.atv.at/tv/das-stadtmagazin
https://www.atv.at/tv/das-stadtmagazin
Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Österreichischen Werberates.
Der Österreichische Werberat zeichnet ausschließlich für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik Kodex der Werbewirtschaft, zuständig – nicht jedoch für eine vermutete Kennzeichnungspflicht.
Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert welche Stelle hierfür zuständig zeichnet. Der Beschwerdefall ist dahingehend abgeschlossen.