sehr geehrte Fr.Huber,
bezugnehmend auf unser Telefonat : in jedem Beziksblatt
(eine Postwurfsendung ) gibt es frauenverachtende sexistische Bilder auf der
Unterhaltungsseite
ich hoffe ,Sie können so etwas abstellen.
mfG
Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Österreichischen Werberates.
Der Österreichische Werberat zeichnet ausschließlich für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik Kodex der Werbewirtschaft, zuständig – nicht jedoch für redaktionelle Beiträge.
Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert welche Stelle hierfür zuständig zeichnet. Der Beschwerdefall ist dahingehend abgeschlossen.