In dem Prospekt ist eine Frau abgebildet die mit seltsamer Körperhaltung Teig knetet und gleichzeitig ein Kind am Rücken trägt.
Ich als Mutter bin verärgert. Es suggeriert dass Frauen sich gleichzeitig um Kind und Kochen kümmern.
Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellen wir die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx).
Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.