Neradin

09.03.2023


Bild

Diese Werbung ist der reine Schwachsinn. Nun läuft sie schon so lange. Voriges Jahr schon und dieses Jahr noch immer. Und das auf dem öffentlichen Sender. Des ORF unwürdig. Und dafür zahl ich Gebühren. Lächerlich, ärgerlich. Nicht einmal auf den englischen Sendern mit viel Werbung ist sowas Primitives zu sehen. Abstellen!!!


Bild

Entscheidung:

Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme von Neradin (TV-Spot) keinen Grund zum Einschreiten. Entsprechend konnte das Entscheidungsgremium des Österreichischen Werberats keine diskriminierenden oder herabwürdigenden Botschaften in Bezug auf Frauen erkennen.

Eine vorangegangene Entscheidung, die seitens des Gremiums zu diesem TV-Spot getroffen wurde, bezog sich vorwiegend auf den Aspekt von Männerdiskriminierung. Auch diese Entscheidung wurde mit keinem Grund zum Einschreiten bewertet.

Begründung:

Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sprechen sich beim beanstandeten Werbespot von Neradin in Betrachtung auf eine Herabwürdigung von Frauen für keinen Grund zum Einschreiten aus.

Der Werbespot wirbt für das homöopathische Arzneimittel Neradin, welches bei Erektionsstörungen eingenommen werden kann. Dabei bringt ein Betroffener durch Methapern wie etwa „meine Rakete hebt nicht mehr ab“ oder „mein Zug fährt nicht mehr in den Tunnel“, das Problem einem Freund zum Ausdruck. Dieser weist, laut eigener Erfahrung, auf Neradin zur Abhilfe hin. Bestätigt wird die gewünschte Wirkung schließlich von einer weiblichen Darstellerin am Ende des Spots mit den Worten „so macht’s wieder Spaß“.

Es ist offensichtlich, dass durch die verwendeten Metaphern, welche eine durchaus gängige Methode der werblichen Darstellung ist, eine Analogie zu weiblichen Geschlechtsteilen hergestellt wird. Seitens der Werberäte und Werberätinnen werden jedoch keine verspottenden oder verächtlich machenden Effekte, bezogen auf Frauen bzw. weibliche Genitalen erkannt.

Vielmehr wird durch den Spot das Thema Erektionsstörung von Männern in den Mittelpunkt gerückt. Die Hemmschwelle über dieses Problem zu sprechen, wird durch Methapern versucht zu umspielen. Eine Verletzung des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft kann dabei nicht erkannt werden, weshalb sich der Österreichische Werberat für keinen Grund zum Einschreiten ausspricht.

Hinweis: Es gilt anzumerken, dass eine nicht unerhebliche Anzahl von Werberäten und Werberätinnen eine Sensibilisierung und in weiterer Folge Abänderung hinsichtlich der verwendeten Metaphern und Begrifflichkeiten empfehlen. Entsprechend wird die offene Ansprache von Themen wie Erektionsstörungen und deren Lösungsvorschläge begrüßt, die verwendeten Begrifflichkeiten jedoch in Frage gestellt.