Werbung für Erotikstudio auf hochfrequentierter Strasse - Breitenleer Strasse

06.03.2023


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Sehr geehrte Damen und Herren! Anlehnend an die Beschwerde „Ansuchen um Entfernung Bordellwerbung im 3. Bezirk“ vom 2.10.2008 möchte ich nun einen neuen Beschwerdefall einbringen. (Link der Beschwerde: https://www.werberat.at/beschwerdedetail.aspx?id=2044 ) Ein Plakat auf der Breitenleer Strasse Höhe Tankstelle OMV wirbt das Breitenleer Erotikstudio. Darauf platziert 5 freizügig und in erotischer Wäsche dargestellte, sehr schlanke und gut gebaute Frauenkörper ohne Kopf. Zudem vermittelt es vor allem den jungen Mädchen und Frauen ein falsches Frauenbild! Frau hat reizvoll, sexy, schlank und immer willig zu sein. Und ist sie das nicht, kauf an sich dies im Bordell! Auch ich bin der Meinung, dass dieses Geschäft eine sehr negative Auswirkung auf unsere Gesellschaft und unsere Jugendlichen haben. Die Frau, Lust und Erotik als etwas Käufliches darzubieten. Sex und Frau als Ware! Ich sehe es wie in obiger Beschwerde - die sexuelle Liebe darf nicht als käufliches Gut beworben werden, denn dafür ist sie nicht gedacht. Das dient nur ausbeuterischer Geschäftemacherei. Und ja- diese Werbung zielt bewusst auf die die visuelle Aufmerksamkeit von Männern ab. Ebenso ist die Straße sehr stark befahrenen und birgt zusätzlich noch die Gefahr von Ablenkung vom Straßenverkehr mit sich. Auch ich ersuche wie obiger Beschwerdeführer dringend, hier Einfluss zu nehmen, damit diese Werbung umgehend entfernt wird. Hochachtungsvoll, 


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Entscheidung:

Der Österreichische Werberat spricht im Falle des beanstandeten Werbemaßnahme vom Breitenleer Erotikstudio (Plakat / Citylight) die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen aus.

Begründung:

Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sieht im Hinblick auf das beanstandete Sujet des Erotikstudios den Ethik-Kodex der Werbewirtschaft im Artikel 2.1 „Geschlechterdiskriminierende Werbung“ nicht ausreichend sensibel umgesetzt.

Das beanstandete Plakat zeigt die in schwarzer Unterwäsche und Highheels bekleideten Körper von Frauen. Der Kopf der Frauen ist am Plakat nicht mehr abgebildet. Die schlanken und langen Beine der Frauen werden in den Mittelpunkt der Betrachtung gerückt. In einem Störer wir das Breitenleer Erotikstudio inkl. deren Adresse beworben.

Der Zusammenhang mit der beworbenen Dienstleistung und der Darstellung ist laut Werberäten und Werberätinnen gegeben. Kritisch wird jedoch die Reduzierung auf den Körper der Frauen, durch die Fokussierung auf Beine und Oberkörper gesehen und die gleichzeitige Idealisierung von schlanken und makellosen Körpern.

Besonders im Hinblick auf Kinder und Jugendliche sollte auf eine angemessene Darstellungsweise im öffentlichen Raum, auch im Bereich der sexuellen Dienstleistung, geachtet werden. So empfiehlt der Österreichische Werberat bei der zukünftigen Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen und sich in der Gestaltung und Aufmachung von idealisierten, nicht normgemäßen Körperbildern zu lösen und die Platzierung im Hinblick auf das Zielpublikum zu überdenken.

Im Detail wurde der Ethik-Kodex in den nachfolgenden Kriterien nicht ausreichend sensibel umgesetzt:

2.1. Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung)

2.1.9. Werbung für sexuelle Dienstleistungen darf, soweit sie rechtlich zulässig ist, die Würde von Menschen, insbesondere von SexdienstleisterInnen, Konsumentinnen oder Passantinnen, nicht verletzen. Körper und insbesondere Sexualität dürfen in der Bild-Text-Sprache nicht unangemessen dargestellt werden. Dabei ist auch besonders auf die Platzierung, den Zeitpunkt und das jeweilige Umfeld des Werbesujets zu achten.