Zweck - Werbung für Tuntenball:

01.03.2023


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 Obszön wirkende, sexuell anbiedernde Pose einer abgebildeten nackten Person mit Langhaarperücke o. langen Haaren, die auf allen Vieren ihr Gesäß in die Höhe reckt.

Mit ein paar Farbstreifen angemalter Körper soll an Tier, Natur erinnern, Assoziation zur Weiblichkeit.

Da der Ball bereits am 24. Feb stattfand, kann ich Sie nur bitten, beim Veranstalter zu erwirken, zukünftig von solcher Darstellung abzusehen bzw. ob das Plakat baldmöglich zu entfernen sei?

1. Ich empfinde es als Frau herabwürdigend, wenn eine Assoziation hierzu derart sexistisch dargestellt wird.

2. Ich empfinde, dass kein Mensch, egal welcher sexueller Couleur, sich sexuell so herabwürdigend disponieren sollte.

3. Meiner Meinung nach ist es eine kinder- und jugendgefährdene Zurschaustellung

- wenige Schritte neben einem Kinderspielplatz und Skaterplatz,

- neben einem Mützenladen, der Ware für Kinder anbietet,

- in sehr naher Umgebung des stark frequentierten Styria-Einkaufscenters und Umsteigeplatzes der Öffis.

Kinder und Jugendliche sind dem Sehen dieser Nacktdarstellung ausgesetzt.

Sie kann emotional angriffig, überfordernd oder verwirrend wirken auf Kinder, Jugendliche, auch auf Menschen anderen Alters mit einem anderen Sexualitätsverständnis.

4. Sie greift in das natürliche Schamgefühl ein, das bewirken soll, eine natürliche Schutzgrenze der persönlichen Intimsphäre zu wahren.

5. Ich empfinde es persönlich als öffentliches Ärgernis, als Aufdringlichkeit.

Ich will bei Spaziergängen und Einkaufswegen keine sexistische Abbildung, kein nacktes Gesäß sehen.

Die Nacktheit der abgebildeten Person finde ich unnötig und tut nichts zur Sache für eine Balleinladung.

Sie gehört für mich nicht in die Öffentlichkeit, sondern kann ihren freien Platz im privaten Raum haben.

Ich kann entscheiden ob ich einen Nicht FKK Strand oder FKK Strand, eine Frauensauna oder Sauna für alle besuche.

Plakate in der Öffentlichkeit drängen sich aber allen auf.

5. Kritik an falscher Argumentation:

Es soll "provozieren", erfuhr ich vom Ankünder über die Argumentation des betreffenden Veranstalters RosaLila Pantherinnen.

Zum einen: Der Begriff Provokation stellt an sich gar kein Argument dar, sondern einen Umstand.

Zum anderen: Ich finde den Umstand des angeblichen Provozierenmüssens überholt.

Seit Jahren gehen viele Bilder, Events und Interviews ins Land und durch die Medien, wiederholt laut und auffällig. Tabus sind doch schon gebrochen.

Haben die Veranstalter und Interessenten des Tuntenballs ihre eigene Entwicklungsgeschichte verpasst, dass sie meinen, das noch vom Zaun brechen zu müssen?

Wer die eigene geschlechtliche und sexuelle Wahrnehmung als natürlich und normal begreift, möge sie doch in Normalität ausleben.

Deshalb kann ich nicht nachvollziehen, dass auf dem Plakat zum Mittel der Obszönität gegriffen und der Öffentlichkeit zugemutet wird.

Ich hoffe doch, dass Obszönität in der Öffentlichkeit nicht der Normalität entspricht.

Das würde mir meine Freiheit meiner persönlichen Moralvorstellung gewaltig einschränken und verletzen.

Der Zweck heiligt nie alle Mittel.

6. Kritik an fragwürdigem thematischen Zusammenhang:

Themaanspielung des Veranstalters - der Mensch als Teil der diversen Natur - lässt sich das tatsächlich nur sexistisch darstellen? Das soll Diversität ausdrücken?

Da bliebe innere und äußere Schönheit der Einzigartigkeit auf der Strecke.

Ich bedanke mich für Ihre Kenntnisnahme und dass Sie sich Zeit nehmen, dieses Sujet zu bedenken.


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Entscheidung:

Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme (Plakat / Citylight) des Tuntenballs – Planet Exotica keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:

Die eindeutige Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sprechen sich beim beanstandeten Werbesujet für den Tuntenball für keinen Grund zum Einschreiten aus.

Das Plakat zeigt eine Person mit Bodypainting. Die aufgemalten schwarzen Streifen, lassen dabei an einen Tiger erinnern. Verstärkt wird der Bezug zu einer Wildkatze durch die gebückte und ausgestreckte Haltung der Person vor dem Hintergrund grüner Pflanzen und eines am Ast sitzenden Tukans mit pinkem Schnabel.

Das Werbesujet weist einen klaren Bezug zum Motto des Tuntenballs „Planet Exotica“ auf, so steht am Plakat weder Nacktheit noch eine sexualisierende oder herabwürdigende Darstellungsweise im Vordergrund, sondern die kreative Ausgestaltung einer Dschungelszenerie.

Die Pose der Person ist demnach ganz in der Rolle ihrer Verkleidung zu sehen, die weder unwürdig ist noch die Würde der Person verletzt.

Demzufolge ist die Werbemaßnahme des Tuntenballs dem Ethik Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft nach, in ihrem Gesamtkontext zulässig. Die Werberäte und Werberätinnen sprechen sich daher für keinen Grund zum Einschreiten aus.