Das Foto zeigt ein Kleinkind mit je drei Fingern an jeder Hand (vier wären normal). Die Hände halten eine Gösser-Bierflasche verschlossen mit Kronenkorken in der Nähe des Mundes. Der konstanierte Blick des Kindes wirkt fesselnd, als sei das Kind in Not. Die Werbung bewirbt die Jahresveranstaltung als auch Gösser-Märzenbier und verhamlost Alkoholgenuss.
Das
betroffene Unternehmen hat nach unserer Kontaktaufnahme sofort reagiert und
zugesichert, dass es die beanstandete Werbemaßnahme zurückgezogen hat und auch
in Zukunft keine ähnlichen Werbemaßnahmen plant:
„Es ist mir und uns jedoch sehr bewusst, dass Kinder und
insbesondere Babys niemals in Verbindung mit Alkohol gebracht werden sollten.
Wir werden das entsprechende Sujet nicht weiter verwenden und möchten uns
umgehend per social Media sowie in der nächsten Ausgabe öffentlich für diese
unglückliche Darstellung entschuldigen.“
Unser Beschwerdeverfahren sieht bei einer
Rücknahme einer beanstandeten Werbemaßnahme durch das Unternehmen keine weitere
Behandlung der Beschwerde vor.
Das Verfahren ist hiermit abgeschlossen. Der/Die
Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt.
Wir danken dem Unternehmen für die rasche Umsetzung und
Kooperation.