Im aktuellen Lifestyle Magazin wird auf Seite 8 eine Bar mit einem Foto eines Kleinkindes mit Bierflasche beworben!!!
Das
betroffene Unternehmen hat nach unserer Kontaktaufnahme sofort reagiert und
zugesichert, dass es die beanstandete Werbemaßnahme zurückgezogen hat und auch
in Zukunft keine ähnlichen Werbemaßnahmen plant:
„Es ist mir und uns jedoch sehr bewusst, dass Kinder und
insbesondere Babys niemals in Verbindung mit Alkohol gebracht werden sollten.
Wir werden das entsprechende Sujet nicht weiter verwenden und möchten uns
umgehend per social Media sowie in der nächsten Ausgabe öffentlich für diese
unglückliche Darstellung entschuldigen.“
Unser Beschwerdeverfahren sieht bei einer
Rücknahme einer beanstandeten Werbemaßnahme durch das Unternehmen keine weitere
Behandlung der Beschwerde vor.
Das Verfahren ist hiermit abgeschlossen. Der/Die
Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt.
Wir danken dem Unternehmen für die rasche Umsetzung und
Kooperation.