Entscheidung:
Der Österreichische
Werberat spricht im Falle des beanstandeten Werbemittels von DHL (Newsletter) die
Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler
vorzugehen aus.
Begründung:
Die Mehrheit der Werberäte
und Werberätinnen sieht im Hinblick auf das beanstandete Sujet von DHL (Email-Newsletter)
den Ethik-Kodex der Werbewirtschaft im Artikel 2.1 „Geschlechterdiskriminierende
Werbung“ nicht ausreichend sensibel umgesetzt.
Das beanstandete Sujet
zeigt im Header eines Email-Newsletters von DHL, der an Klein- und
Mittelbetriebe gerichtet ist, eine Frau, die mit hochgestreckten Händen,
Make-Up, geschlossenen Augen, Ohrringen und gelber Bluse posiert.
Die Inszenierung des Models
mit roten Lippen und gelber Bluse vor rotem Hintergrund erweckt zwar durch die
Farbgebung eine Assoziation zum Firmenlogo von DHL, hat jedoch mit dem Inhalt
des Newsletters, welcher das Logistikangebot von DHL bewirbt, wenig
Zusammenhang.
Auch wenn es sich bei der Darstellung um ein Stimmungsbild mit einer in unternehmensfarben
modisch gestylten Frau handelt, so ist durch den fehlenden Produktzusammenhang
seitens der Werberäte und Werberätinnen von einer Blickfangwerbung auszugehen.
Der Österreichische
Werberat empfiehlt deshalb bei der zukünftigen Gestaltung von Werbemaßnahmen
sensibler vorzugehen, die Gestaltung und Aufmachung zu überdenken und
von veralteten Darstellungen, insbesondere die Frauen sexualisierend in den Mittelpunkt
rücken könnten, abzusehen.
Im Detail wurde der Ethik-Kodex in den
nachfolgenden Kriterien nicht ausreichend sensibel umgesetzt:
2.1. Geschlechterdiskriminierende Werbung
(sexistische Werbung)
2.1.6. sexualisierte Darstellungsweisen ohne direkten
inhaltlichen Zusammenhang zum beworbenen Produkt verwendet werden. Wesentlich
ist dabei die Betrachtung im Gesamtkontext.