
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich beziehe mich in diesem Schreiben auf ein Produkt der Firma Joya mit dem Namen "mlik".
Es handelt sich um ein Milchersatzprodukt - einen Haferdrink - der mit seiner Ähnlichkeit zu echter Milch beworben wird.
Das wäre so weit kein Problem, wenn nicht die Produktbezeichnung selbst ein Missverständnis beim Kunden provozieren würde.
Es gilt als bewiesen, dass Menschen beim Lesen von Wörtern, die sie kennen, in erster Linie auf den ersten und letzten Buchstaben achten, die Reihenfolge der Buchstaben dazwischen aber nebensächlich ist, solange alle Buchstaben des Wortes vorhanden sind. Der folgende Beispieltext verdeutlicht dieses Prinzip:
"Ncah enier Sduite enier Elingshcen Unvirestiät ist es eagl, in wlehcer Rienhnelfoge die Bcuhtsbaen in eniem Wrot sethen. Das eniizg wcihitge dbaei ist, dsas der estre und lzete Bcuhtsbae am rcihgiten Paltz snid. Der Rset knan ttolaer Bölsdinn sien, und man knan es torztedm onhe Porbelme lseen. Das ghet dseahlb, wiel wir nchit Bcuhtsbae für Bcuhtsbae enizlen lseen, snodren Wröetr als Gnaezs."
Joya macht sich dieses Prinzip mit der Bezeichnung "mlik" zu nutze. Auf der Verpackung des Haferdrinks ist das Wort prominent platziert, die Bezeichnung "Haferdrink" ist darunter nur in wesentlich kleinerer Schrift zu lesen. Wer nicht jedes Produkt im Detail genau inspiziert, und vielleicht zusätzlich den Eigennamen "mlik" noch nicht aus der Werbung kennt, kann dadurch schnell einmal das Wort "Milk" lesen und echte Milch erwarten. Das ist irreführend.
Ich ersuche Sie daher, sich mit dem Thema zu befassen.
Mit freundlichen Grüßen
Entscheidung:
Der Österreichische Werberat
sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme von Joya „Mlik“
(Produktverpackung) keinen Grund zum Einschreiten.
Begründung:
Die klare Mehrheit der
Werberäte und Werberätinnen sprechen sich beim beanstandeten Sujet von Joya
Mlik für keinen Grund zum Einschreiten aus.
Beim beanstandeten Sujet
handelt es sich um ein Verpackungsdesign mit der Aufschrift „Mlik“. Beworben
wird dabei ein Haferdrink mit unterschiedlichem Fettanteil. Als zusätzlicher
Slogan wird der Spruch „Willst mich pflanzen? Schmeckt voll wie Muh“ verwendet.
Obwohl eine Ähnlichkeit in
der Aufmachung zu Verpackungen für Kuhmilch erkennbar ist, wird das Sujet von
den Werberäten und Werberätinnen als unbedenklich eingestuft. So geben der
Zusatz „Plant based“ auf der Verpackung sowie die abgedruckte Bezeichnung
„Haferdrink“, die Hinweise, dass es sich hierbei um einen pflanzlichen Drink
handelt. Auch durch den Vergleich mit Kuhmilch in der Werbemaßnahme, wird
deutlich, dass es sich beim Produkt selbst nicht um Milch handeln kann, sondern
eine Milchalternative beworben wird, die an den Geschmack von Kuhmilch sehr
nahekommt.
Eine irreführende Täuschung
kommt laut Werberäte und Werberätinnen deshalb nicht zum Tragen, da genügend
Hinweise gegeben werden, dass es sich beim beworbenen Produkt um einen
Pflanzendrink handelt.
Eine Verletzung des
Ethik-Kodex der Werbewirtschaft wird nicht erkannt, weshalb sich der
Österreichische Werberat für keinen Grund zum Einschreiten ausspricht.