Gewaltverherrlichung

20.01.2023


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Ich musste vor einem ORF Livestream die Werbeeinschaltung der Firma "Rekord Fenster" ansehen. In dieser sieht man ein junges Paar in Schwimmbekleidung an einem Badeseesteg sitzen. Er küsst sie, sie dreht sich verschämt weg und gibt ihm eine Ohrfeige. Sie übt ihm gegenüber körperliche Gewalt aus. Diese Gewaltausübung wird auf Grund der jeweiligen Geschlechtszugehörigkeit verherrlicht, sogar ins Lächerliche gezogen. Die Werbung ist am Youtube Kanal der Firma abzurufen. https://www.youtube.com/watch?v=GoYhRLYhSMU


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellen wir die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx).
Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.