Covid 19 - Impfung - Werbung im ORF

02.11.2022


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Derzeit läuft im ORF eine Werbekampagne für eine weitere Covid 19 "Impfung". Ich kritisiere diese Werbemaßnahme, weil sie eine Kampagne darstellt, die mit irreführenden Begriffen Menschen zu einer medizinische Massnahme anregen soll.

Unter dem Begriff "Impfung", auch Schutzimpfung" genannt, ist die Gabe eines Impfstoffes bezeichnet, mit dem Ziel, vor einer (übertragbaren) Krankheit zu schützen. Sie dient der Aktivierung des Immunsystems gegen spezifische Stoffe.

Eine vorbeugende Impfung gegen eine Infektionskrankheit beruht auf einer spezifischen, aktiven Immunisierung gegen den Krankheitserreger und wird daher auch als aktive Schutzimpfung bezeichnet.

Bei der Covid 19" Impfung" handelt es sich jedoch nicht um eine Impfung im oben genannten, herkömmlichen Sinne, sondern um eine Gentherapeutische Behandlung, die weder vor der Infektion schützt, noch die Weitergabe des Virus verhindert. Es ist daher irreführend bei dieser med. Maßnahme von einer Impfung zu sprechen und diese so zu bewerben.

Die zweite Irreführung betrifft die Aussage über Long Covid: Der Slogan: Die Impfung geht schnell aber Long Covid haben Sie jahrelang"! ist eine irreführende absolute Aussage: Denn niemand kann zur Zeit über Long Covid definitive Aussagen machen. Es entbehrt jeder medizinischen Evidenz und Faktenlage bei diesem neu auftretendem Symptomkomplex von einer tatsächlich jahrelangen Dauer zu sprechen. Es leuchtet selbst den med. Laien ein, dass bei einem neu aufgetretener Symptomenkomplex, der erst seit kurzen erkannt und erforscht wird, es unseriös ist mit einer Jahrelangen Dauer dieses Zustands zu sprechen, bzw. dies als drohenden Zustand zu definieren. Es gibt dazu keine allgemein gültige med. Grundlage und Evidenz.

Beide Punkte entsprechen daher nicht den Punkt Ihrer Allgemeinen Präambel

1.1.6. Werbung darf nicht gegen den Grundsatz der Redlichkeit und Wahrhaftigkeit 
verstoßen.

sowie

1.3.1 f) Werbung darf weder Angst noch Furcht erzeugen.

Ich ersuche daher, dafür zu sorgen, dass gerade bei Werbungen für medizinischen Maßnahmen äußerste Wahrhaftigkeit und keine Manipulation mit irreführenden Begriffen und drohenden Szenarien erlaubt ist. Mit freundlichen Grüßen


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Österreichischen Werberates. Der Österreichische Werberat zeichnet ausschließlich für die inhaltliche Beurteilung, anhand des Ethik Kodex der Werbewirtschaft, von Wirtschaftswerbung zuständig und nicht für die Zulassung und Bewerbung von medizinischen Produkten.

Der/die Beschwerdeführer/in wurden davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt. 

Der Beschwerdefall ist für den Österreichischen Werberat dahingehend abgeschlossen.