Beschwerde Österreichische Bauland und Projektentwicklung GMBH

12.10.2022


Bild

Sehr geehrte Damen und Herrn!

Ich bin neulich auf eine Werbung (Zeitung "Tipps" siehe link unten) gestoßen, die ich nicht unkommentiert lassen möchte. Die Firma "Österreichische Bauland und Projektentwicklung GMBH" wirbt in ihrer Anzeige damit, durch ihre Baumaßnahmen etwas für den Umweltschutz zu tun (siehe Artikel letzter Satz). Die Überschrift lautet "Nachhaltige Siedlung". Es würden sich noch weitere Bezeichnungen dieser Art in der Anzeige und in anderen der Firma finden.

Nun kenne ich die rechtlichen Bestimmungen nicht, ich weiß nicht, ob der Einsatz dieser Begriffe in der Werbung in irgendeiner Art und Weise geregelt ist. Als Biologie weiß ich aber, dass eine Einfamilienhaussiedlung nie und nimmer etwas für den Naturschutz beitragen kann. Sie ist auch nicht nachhaltig in einem ökologischen Sinne.

Meine Beschwerde richtet sich also gegen den Einsatz derartiger Wörter in den Anzeigen der Firma "ÖBP". Die Konsumenten werden durch sie in die Irre geführt, mit falschen Tatsachen konfrontiert und es liegt eine offenkundliche Falschheit dar.

Ich bitte Sie, sich die Anzeigen der Firma anzusehen und gegebenenfalls zu reagieren, sollte mein Unmut begründet sein.

Mit freundlichen Grüßen


Bild

Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellen wir die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .
Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.
Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt.