Sehr geehrte Damen und Herrn!
Ich bin neulich auf eine Werbung (Zeitung "Tipps" siehe
link unten) gestoßen, die ich nicht unkommentiert lassen möchte. Die Firma
"Österreichische Bauland und Projektentwicklung GMBH" wirbt in ihrer
Anzeige damit, durch ihre Baumaßnahmen etwas für den Umweltschutz zu tun (siehe
Artikel letzter Satz). Die Überschrift lautet "Nachhaltige Siedlung".
Es würden sich noch weitere Bezeichnungen dieser Art in der Anzeige und in
anderen der Firma finden.
Nun kenne ich die rechtlichen Bestimmungen nicht, ich weiß nicht,
ob der Einsatz dieser Begriffe in der Werbung in irgendeiner Art und Weise
geregelt ist. Als Biologie weiß ich aber, dass eine Einfamilienhaussiedlung nie
und nimmer etwas für den Naturschutz beitragen kann. Sie ist auch nicht
nachhaltig in einem ökologischen Sinne.
Meine Beschwerde richtet sich also gegen den Einsatz derartiger
Wörter in den Anzeigen der Firma "ÖBP". Die Konsumenten werden durch
sie in die Irre geführt, mit falschen Tatsachen konfrontiert und es liegt eine
offenkundliche Falschheit dar.
Ich bitte Sie, sich die Anzeigen der Firma anzusehen und
gegebenenfalls zu reagieren, sollte mein Unmut begründet sein.
Mit freundlichen Grüßen
Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellen wir die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .
Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.
Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt.