Frauen als Produkt - Goldentime

17.10.2022


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Zur Zeit werden an zahlreichen Plakatwänden in Linz (z.B. Waldeggstrasse/Kudlichstrasse) Plakate gezeigt, die Frauen als käufliches Produkt bewerben - finde ich problematisch ...


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Entscheidung:

Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme (Plakat) von Goldentime Saunaclub keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:

Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sprechen sich beim beanstandeten Werbesujet von Goldentime Saunaclub für keinen Grund zum Einschreiten aus.

Das Plakat zeigt eine Frau in roter Unterwäsche, geschlossenen Augen und leicht geöffneten Mund auf der Seite liegend. Zusätzlich befindet sich das Logo und die Anschrift des Saunaclubs am Sujet sowie der Slogan „Wellness wie man(n) es mag“.

Obwohl der Körper der Frau im Zentrum der Gestaltung steht, zeigt das Plakat eine angemessene Darstellung der Sexualität bzw. Geschlechtsmerkmale der Frau in Bezug auf die Bewerbung von sexuellen Dienstleistungen. Die Text-Bild Kombination erscheint in diesem Hinblick ebenfalls als angemessen, da eine Assoziation zum FKK Saunaclub erst durch die sprachliche Unterstreichung deutlich wird.

Demzufolge ist die Werbemaßnahme des Goldentime Saunaclubs dem Ethik Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft nach im Punkt 2.1.9. in ihrem Gesamtkontext zulässig. Die Werberäte und Werberätinnen sprechen sich daher für keinen Grund zum Einschreiten aus.

Hinweis: Es ist jedoch anzumerken, dass das Gremium der „Jungen Werberäte und Werberätinnen“ (Personen bis 29 Jahre) zu einer sensibleren Gestaltung raten. So wird auf die Bedeutsamkeit der öffentlichen Platzierung der Werbemaßnahme hingewiesen. Bei Kommunikation im öffentlichen Raum sollte auf die Darstellung von Rollenklischees und vermeintlichen Körperidealen besonders Acht gegeben werden.

Eine sensiblere Ausgestaltung sehen die jungen Werberäte und Werberätinnen hinsichtlich des folgenden Ethik-Kodex Punktes:

2.1. Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung) liegt vor, wenn

2.1.5.) die Person auf ihre Geschlechtsmerkmale reduziert und dies in den Mittelpunkt der Werbegestaltung gerückt wird;