Werbung für Neradin

03.10.2022


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Sehr geehrter österr. Werberat, Im ORF läuft aktuell vor dem Hauptabendprogramm schon seit einiger Zeit eine Werbung für Neradin ("Potenzmittel"). Es wird in der Werbung allerdings nicht darauf hingewiesen, dass es sich um ein homöopathisches Mittel, also um ein Mittel ohne medizinisch nachgewiesene Wirkung, handelt. Der Apothekerverband meint dazu, dass es sich hierbei um ein (relativ teures) Placebo handelt. Die Werbung impliziert allerdings, dass es sich um ein Arzneimittel mit nachgewiesener Wirkung handelt. Dies ist jedenfalls nicht der Fall. Es wäre daher wünschenswert, dass in dieser Werbung angegeben wird, dass es sich nur um ein homöopathisches Mittel handelt.


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in die Zuständigkeit des Österreichischen Werberates. Der ÖWR zeichnet ausschließlich für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik Kodex der Werbewirtschaft, zuständig und nicht bei vermuteter Irreführung der Wirksamkeitsstoffe. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert an welche Stelle er/sie sich wenden kann. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.