Rassistische Werbung

19.09.2022


Bild

Hallo, jeden Tag ärgere ich mich über diese rassistische Werbung. Vielleicht kann das bitte jemand überprüfen? "Migranten meiden Österreich? Es ist zu teuer". Muss dieses penetrante Bashing auf Menschen sein? - Kronen Zeitung Danke Mit freundlichen Grüßen


Bild

Entscheidung:

Der Österreichische Werberat spricht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahmen „Migranten meiden Österreich“ (Plakat und Radiospot) von der Kronen Zeitung, die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen und / oder einzelnen Sujets sensibler vorzugehen aus.

Begründung:

Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sieht im Hinblick auf das beanstandete Werbesujet den Ethik-Kodex der Werbewirtschaft, vor allem des Artikels
„1.1. Allgemeine Werbegrundsätze“ sowie „1.2. Ethik und Moral“ nicht ausreichend sensibel umgesetzt.

Bei den beanstandeten Werbesujets wird mit der Aufmachung „Migranten meiden Österreich, da es zu teuer ist“ für ein Abo der Kronen Zeitung geworben. Darauf folgt auf diese und noch weitere polarisierende Aussagen, die in der Gesamtkampagne vorkommen, der Slogan „Glauben Sie nichts, bevor es nicht bei uns steht.“

Bei den verwendeten Aussagen in der Gesamtkampagne handelt es sich um nicht der Wahrheit entsprechende Schlagzeilen, die in überspitzter und auch humoristischer Form bewusst auf „Fake News“ hinweisen wollen. Das dabei aufgegriffene Thema der Migration unterliegt besonderer Sorgfalt und benötigt einen hohen Grad an Sensibilität.

Da Migration ein emotionsgeladenes Thema darstellt, welches aufgrund der derzeitigen Umstände an weiterer Präsenz gewonnen hat, empfehlen die Werberätinnen und Werberäte in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen.

Die soziale Verantwortung von Werbemaßnahmen ist insofern zu wahren, da die zweideutige/ironische Aussage des Sujets, Betroffene und Konsument*innen verunsichern und verletzen könnte. Auch sollte bei zukünftigen Werbemaßnahmen beachtet werden, dass „Fake News“ im Kontext einer Werbeanzeige nicht zwingend als solche von allen Rezipient*innen aufgelöst werden können.

In diesem Hinblick sprechen die Werberätinnen und Werberäte eine Sensibilisierung aus und verweisen darauf, dass der Ethik Kodex in nachfolgenden Kriterien nicht ausreichend sensibel umgesetzt ist:

Artikel 1.1. Allgemeine Werbegrundsätze

1.1.1.Werbung soll vom Grundsatz sozialer Verantwortung geprägt sein, insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen vor dem vollendeten 18. Lebensjahr.

1.1.5. Werbung darf nicht die Würde des Menschen verletzen, insbesondere durch entwürdigende oder diskriminierende Darstellungen.

Artikel 1.2. Ethik und Moral

1.2.3. Werbung darf niemanden mittelbar oder unmittelbar diskriminieren oder Diskriminierung fördern. Besonderen Schutz vor Diskriminierung bedürfen dabei die Diversitätskerndimensionen:

f) Ethnizität/Nationalität: Werbung darf niemanden aufgrund seiner Nationalität bzw. seiner Herkunft diskriminieren. Menschen mit Migrationshintergrund sind stets als gleichwertig zu behandeln und dürfen nicht abgewertet werden.