Beschwerde Frosta Werbung

04.09.2022


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Sehr geehrtes Team vom Werberat,

Ich reiche hiermit eine Beschwerde zu den Sujets von Frosta ein. Diese laufen derzeit unter anderem auf den Infoscreens in Ubahnhöfen und auf Citylights.

Frosta wirbt mit dem Spruch "Ganz Wien auf... Nicht mit Frosta"

Es werden diverse Zusatzstoffe genannt, die sich mit dem Spruch reimen, wie zum Beispiel Glutamin und Lactoferrin.

Die verantwortliche Person hat sich nur leider nicht mit der Wirkung dieser Zusatzstoffe beschäftigt, denn weder Glutamin noch Lactoferrin sind ungesund, schädlich oder in sonst einer Art und Weise etwas, "auf dem Wien nicht sein sollte".

Tatsächlich sind gerade diese beiden genannten Stoffe lebenswichtig.

Alles, was diese Werbung tut, ist suggerieren, dass Zusatzstoffe und chemisch klingende Namen schlecht und böse sind. Es handelt sich hier um gefährliche Fehlinformation, die zur Volksverblödung beiträgt, nur um einen vermeintlichen Vorteil für die Marke zu schaffen.

Ich bitte um eine Überprüfung dieser Sujets und Kontaktaufnahme mit den Verantwortlichen, um diese Falschinformationen aus Wien(und wo auch immer sie noch zu sehen sind) zu entfernen.

Mit freundlichen Grüßen,


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Entscheidung:

Der Österreichische Werberat spricht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme von Frosta AG die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen aus.

Begründung:

Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sieht im Hinblick auf die beanstandete Werbekampagne von Frosta den Ethik-Kodex der Werbewirtschaft, vor allem des Artikels 1.1. „Allgemeine Werbegrundsätze“ und des Artikels 1.4. „Gesundheit“ nicht ausreichend sensibel umgesetzt.

Die Frosta AG bildet in deren Kampagne unterschiedlichste Tiefkühlprodukte ab und verwendet dabei eine, je nach Produkt, unterschiedlich lautende Headline. Die Begriffe „Lactoferrin, Tatrazin und Glutamin“ kommen dabei in Zusammenhang mit dem Slogan „Ganz Wien auf…“ zur Anwendung.

Nach Ansicht der WerberätInnen werden in den vorliegenden Sujets für KonsumentInnen missverständliche und nicht eindeutig zu interpretierende Aussagen getroffen. Abgesehen von der Tatsache, dass diese drei genannten Stoffe inhaltlich unterschiedlichste Funktionen erfüllen und somit die Subsumierung als „Zusatzstoffe“ per se kommunikativ bedenklich ist, wird durch die verwendete Formulierung mit der Sorge vor unerwünschten Zusatzstoffen gespielt.

Darüber hinaus wird durch die gewählte Rhetorik suggeriert, dass Zusatzstoffe ungesund bzw. für KonsumentInnen nachteilig sind. Verstärkt wird diese negative Konnotation durch die verwendete Formulierung „Ganz Wien auf...“, da die Aussage „auf etwas sein“ umgangssprachlich mit dem Konsum von Suchtmitteln in Verbindung gebracht wird. Unterstrichen wird diese Bedeutungszuweisung durch das in Österreich bekannte Lied des Musikers Falco: „Ganz Wien“. Diese Rhetorik setzt die drei unterschiedlichen funktionellen Stoffe in ein täuschendes Verhältnis.

Weiters wird die Aussage „Mit Ohne Zusatzstoffe“ als bedenklich gesehen, da sie zusätzliche Verwirrung schafft und alle genannten Stoffe an die Kategorie der Zusatzstoffe anlehnt.

Die Werberätinnen und Werberäte sind der Ansicht, dass die Kampagne von Frosta in erläuterten Punkten, bezogen auf den Ethik-Kodex der Werbewirtschaft, nicht ausreichend sensibel gestaltet ist. Eine sensiblere Gestaltung, vor allem auf verwendete Begriffe und dargelegten Zusammenhänge, wird betreffend der Werbesujets empfohlen.

Im Detail bedarf es einer sensibleren Gestaltung nachfolgender Punkte des Ethik-Kodex:

Artikel 1.1. „Allgemeine Werbegrundsätze“ kommt unter folgendem Aspekt zur Anwendung:

1.1.2. Werbung muss gesetzlich zulässig sein und muss die gesetzlichen Normierungen strikt beachten.

 

1.1.6. Werbung darf nicht gegen den Grundsatz der Redlichkeit und Wahrhaftigkeit verstoßen.

1.1.7. Werbung darf nicht durch anlehnende und nachahmende Darstellungen irreführen.

1.4. „Gesundheit“:

1.4.8. b) Werbung soll keine medizinischen oder wissenschaftlichen Fachausdrücke verwenden, die den/die durchschnittlichen KonsumentInnen irreführen können.