Werbung bei oe24 Bestattung Altbart

09.08.2022


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Sehr geehrte Damen und Herren!
Bezüglich unseres Telefonates vom 8.8. mit Frau Färber möchte ich die Angelegenheit schriftlich festhalten. Es geht um eine äußerst pietlose Werbung der Bestattung Altbart gesendet von oe24tv. Eine kurze Beschreibung ( drei ältere Frauen mit Sonnenschirmen tanzen durch die Wiese und schwelgen in Erinnerung an früher in ihrer Jugendzeit. Da hatten die jungen Männer meist nur Mopeds. Heute wollen sie Cadillacs. Da kommt ein Bestattungswagen von Altbart und eine der Frauen sagt da hast einen Cadillac wenn du willst.) Ich konnte meinen Augen und Ohren nicht trauen. Hab dann bei oe24angerufen um mich zu beschweren, wurde jedoch frech abgewiesen.
Ich sehe nicht ein dass sich gewisse Medien alles herausnehmen können! Was mich noch sehr stört ist, dass nur Frauen bei dieser Werbung mitwirken. Sterben vielleicht Männer nicht? Vielleicht können sie ihrer Einfluss geltend machen.
Mit lieben Grüßen


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat spricht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme des Bestattungsunternehmen Altbart die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen oder einzelnen Sujets sensibler vorzugehen aus.

Begründung:
Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sieht im Hinblick auf den beanstandeten Spot des Unternehmens Altbart, den Ethik-Kodex der Werbewirtschaft, vor allem hinsichtlich des Artikels 1.1 „Allgemeine Werbegrundsätze“ und des Artikels 1.2 „Ethik und Moral“ nicht ausreichend sensibel umgesetzt.

Bei der beanstandeten Werbemaßnahme handelt es sich um ein Gespräch unter älteren Freundinnen, die sich an ihre Jugendzeit und den damit verbundenen persönlichen Kennenlernsituationen erinnern. Im Laufe des Gesprächs werden schließlich Statussymbole für ein Kennenlernen von damals und in der Jetztzeit aufgezählt, u.a. auch einen Cadillac, der am Ende des Spots vorbeifährt.

Die Werberätinnen und Werberäte haben weder eine Alters- noch eine Geschlechterdiskriminierung im Sinne des Ethik-Kodex erkannt. Vielmehr wurde auf die erkennbare humoristische Darstellungsweise hingewiesen.

Trotz des humoristischen Ansatzes muss jedoch, bei diesem gesellschaftlich schwierigen Thema, eine besondere Feinfühligkeit und Sensibilisierung bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen umgesetzt werden, um die Gefühle von Hinterbliebenen, die den Verlust eines geliebten Menschen verkraften müssen, nicht zu verletzen. Die nachstehend angeführten Kodexpunkte sind bei der zukünftigen Gestaltung von Werbemaßnahmen oder einzelner Sujets zu berücksichtigen und sensibler umzusetzen.

Im Detail wurde der Ethik-Kodex in den nachfolgenden Kriterien nicht ausreichend sensibel umgesetzt:

Artikel 1.1 „Allgemeine Werbegrundsätze“
1.1.4. Werbung darf nicht gegen die allgemein anerkannten guten Sitten verstoßen.
1.1.5. Werbung darf nicht die Würde des Menschen verletzen, insbesondere durch entwürdigende oder diskriminierende Darstellungen.


Sowie auch in Artikel 1.2 „Ethik und Moral“
1.2.1.Werbung trägt soziale Verantwortung.
1.2.2. Werbung hat die menschliche Würde und Unversehrtheit der Person zu achten und darf diese nicht verletzten.
1.2.3. a) Alter: Werbung darf niemanden (mittelbar oder unmittelbar) aufgrund seines Alters oder seiner Generation diskriminieren. Bei älteren Menschen ist stets auf eine würdevolle Darstellung zu achten.

HINWEIS: Aufgrund der erkennbaren humoristischen Darstellung des Spots spricht sich eine nicht unerhebliche Anzahl an Werberätinnen und Werberäten für keinen Grund zum Einschreiten aus.