Durch den, insbesondere jugendsprachlich, abwertenden Begriff "Boomer" diskriminiert die Werbekkampagne flächendeckend und pauschal alle Menschen, die zwischen 1946 und 1964 geboren sind. Die sog. Generation X (abwertend “Slackers”) und Generation Y ("Me" oder "Millennials") gehören auch nicht zur Zielgruppe, werden aber auch nicht erwähnt. Die Werbung richtet sich an junge Menschen bis 26 Jahre. Sie werden erfreulicherweise nicht schubladisiert und "Zoomer" (Generation Z, Digital Natives) genannt. Fazit: Durch die Diskriminierung einer speziellen Gruppe von Älteren wird ein "Jugendtarif bis 26" beworben. (Auch) Eine Frage der Ethik und Moral.
Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten
Werbemaßnahme von A1 und Post (Radiospot/Plakate) keinen Grund zum
Einschreiten.
Begründung:
Die klare Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sprechen sich bei der beanstandeten
Werbekampagne von A1 und Post für keinen Grund zum Einschreiten aus.
Die Kampagne mit dem Slogan „Nichts für Boomer“ bewirbt eine
Verkaufsaktion für jugendliche Konsument*innen unter 26 Jahren. Die Gestaltung
sowie der gewählte Kommunikationsstil ist entsprechend des altersspezifischen
Angebots (Jugendtarif) gewählt und fokussiert eindeutig die junge Zielgruppe.
Der dabei verwendete Begriff "Boomer", im Sinne von Personen,
die während des sogenannten Baby-Booms geboren wurden, ist per se nicht
abwertend zu verstehen, auch wenn durch die sprichwörtlich gewordene Aussage
„OK, Boomer“ der Begriff an sich mit einer gewissen Stigmatisierung von älteren
Personen versehen wurde. Hier gilt es jedoch klar zu unterscheiden. Auch mit
der gewählten Bild-Text-Schere lässt sich keine Diskriminierung gegenüber
älteren Personen ableiten. Einzig die Ausgrenzung einer einzelnen Zielgruppe
kann kritisch gesehen werden, stellt jedoch keinen Bruch mit dem Ethik-Kodex
dar.