torture-porn mit tier

04.07.2022


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ekelerregende gewaltdarstellung im bild und im text wird schlechtes gewissen evoziert


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in die Zuständigkeit des Österreichischen Werberates. Der ÖWR zeichnet ausschließlich für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik Kodex der Werbewirtschaft, zuständig, nicht jedoch für die Bewerbung und Beurteilung von Werbemaßnahmen von und für Non-Profit Organisationen (Artikel 2 (4) c) der Verfahrensordnung).  Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.