Neoh ATV - Werbung mit Tennissportler

25.05.2022


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In dieser Werbung wird einem minderjährigen Mädchen der Genussriegel NEOH aus ihrer Tasche von einem Tennissportler anscheinend genommen und anschließend blöd grinsend von diesem verzehrt..GRAUSLICHE WERBUNG.


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme von Neoh (TV-Spot) keinen Grund zum Einschreiten.
Begründung:
Die klare Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sprechen sich beim Werbesujet von Neoh für keinen Grund zum Einschreiten aus.
Beanstandet wird der TV-Spot von Neoh, welcher drei Kinder und Dominic Thiem beim Tennisspielen zeigt. Als das Mädchen ihren Neoh Riegel aus der Tasche zücken will, ist dieser plötzlich verschwunden und in den Händen des Tennisstars wiederzufinden, der genüsslich davon abbeißt.
Der Werbespot bedient sich einer klaren humoristischen und überzeichneten Szenerie, weshalb die Werberäte und Werberätinnen, einen Verstoß gegen die allgemein anerkannten guten Sitten nicht festmachen können. Vielmehr wird durch die Empörung der Kinder gegenüber des Tennisstars deutlich, dass sein Verhalten nicht angemessen ist.
Es wird weder zu einem unethischen Verhalten ermutigt oder aufgerufen, noch bedient sich der Spot entwürdigenden oder diskriminierenden Darstellungen von Personen.
Eine Verletzung des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft kann nicht erkannt werden.