Billa - Fair zum Tier

26.04.2022


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Ich wurde bereits auf Plakaten, Online, in Katalogen und direkt im Geschäft auf die neue „Fair zum Tier“ Kampagne aufmerksam. Ich finde es irreführend und schlichtweg eine Lüge, die in Österreich vorherrschenden Zustände Tieren gegenüber als „Fair zum Tier“ zu bezeichnen. Es ist hier keine Kritik am Fleisch konsumieren per se, sondern an der Tatsache, dass hier wissentlich Konsument*innen auf Kosten von Tierleid getäuscht werden. Was ich aber als pervers und pietätlos empfinde sind die Kühlschränke in etlichen Billa Filialen, wo billigst Fleisch in Plastik verpackt mit dem Sticker „Fair zum Tier“ verkauft und beworben wird. Das ist weder fair zum tier, noch ehrlich zum/zur Konsument*in. Des weiteren findet man die neue Kampagne direkt auf den Produkten wieder. Ein in Plastik verpacktes, getötetes Tier wird hier als „Fair zum Tier“ beworben. Wie wird hier der Begriff „fair“ definiert? Fair ist laut Duden „den Regeln des Zusammenlebens entsprechend“ - ich verstehe nicht wie es erlaubt sein kann diesen Begriff für diese Anwendung zu verwenden! Das meiste Billigfleisch stammt oft von tierquälerischen Haltungen. Auch wenn die Bedingungen besser werden, ist es nicht fair ein Tier zu töten und billig zum Essen anzubieten. Tierquälerei und Tierleid sind die eine Sache, aber sich dann „Tierwohl“ auf die Fahnen zu schreiben ist Täuschung. An einer ehrlichen Kampagne oder dem Bemühen zu besseren Bedingungen hätte sich keine*r gestört. Es ist löblich, dass sich große Unternehmen dem Tierwohl annehmen, ich finde es aus Kommunikations- und Werbesicht aber schlichtweg falsch das Wording „Fair zum Tier“ zu suggerieren und bewerben. Danke für Ihr Bemühen und Geduld sich der Sache anzunehmen. Mit freundlichen Grüßen


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Die eingebrachte Beschwerde fällt jedoch nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates. Der ÖWR zeichnet lediglich für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft, zuständig.
Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Institutionen sich der Angelegenheit annehmen. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.