Das Unternehmen hat nach unserer Kontaktaufnahme reagiert und die beanstandete Werbemaßnahme zurückgezogen. Diese Werbemaßnahme wird in der Form auch nicht mehr eingesetzt.
Das ÖWR-Beschwerdeverfahren sieht bei einer Rücknahme einer beanstandeten Werbemaßnahme durch das Unternehmen keine weitere Behandlung der Beschwerde vor. Das Verfahren ist hiermit abgeschlossen.
Wir danken dem Unternehmen für die rasche Umsetzung und Kooperation.