Buscopan

09.04.2022


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Die aktuelle Werbung von Buscopan im TV stellt eine Szene dar, in der es um eine Art Vertragsabwicklung geht. Verkäufer ist ein Mann. Der Partner auch. Die Frau scheint unsicher zu sein zwecks Unterschriftsleistung und bekommt Magenkrämpfe. Letzteres stellt eine psychosomatische - ehemals hysterische Frauenreaktion - auf "Überlastung" dar. Der Mann daneben wirkt sehr sicher in seiner Entscheidung. Beide Männer wirken stark, die Frau wird als unsicher dargestellt. Die Gesamtsituation ist von vornherein dominant männlich. Hier werden einige Klischees bespielt und das sollte dringend überdacht werden.


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Entscheidung:

Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme von Buscopan keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:

Die klare Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sprechen sich beim TV-Spot von Buscopan für keinen Grund zum Einschreiten aus.

Im Werbespot wird die Situation einer Vertragsunterzeichnung gezeigt. Während der Stift zum Unterschreiben gereicht wird, bekommt die weibliche Protagonistin Magenkrämpfe, die sich jedoch sogleich durch die Hilfe von Buscopan wieder lösen.

Eine Verletzung des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft wird nicht erkannt, da sich die Gestaltung einer harmlosen Art und Szenerie bedient und keine Geschlechterdiskriminierung festgestellt werden kann. Eine entscheidungsschwache Positionierung oder Unterdrückung der Frau im Spot wird nicht wahrgenommen. Vielmehr wird die Darstellerin als Hauptprotagonisten beleuchtet, welche die Unterzeichnung des Vertrags tätigt und sich schlussendlich darüber freut.