Diskriminierung rumänischer BetreuerInnen durch Vermittlungsagentur Aha-Pflege: Werbeauftritt

07.04.2022


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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte mich gerne im Namen unseres Vereins IG24: Interessengemeinschaft der 24-Stunden-BetreuerInnen an Sie wenden. BetreuerInnen haben uns vor kurzem darauf aufmerksam gemacht, dass eine in Schwechat registrierte Vermittlungsagentur aufgrund der Staatsbürgerschaft unterschiedliche Honorare mit den zu betreuenden Personen verhandelt. Somit bekommen rumänische BetreuerInnen für die Verrichtung von dieselben Betreuungstätigkeiten weniger bezahlt als die slowakischen KollegInnen. Dieser Umstand ist auch aus dem online Werbeauftritt der Agentur ersichtlich: "Gefragte Pflegerinnen aus der Slowakei oder noch preisgünstigere aus Rumänien" (s. Printscreen im Anhang oder https://www.aha-pflege.at/).

Da es sich in beiden Berufen um ein freies Gewerbe handelt und es somit keine gesetzlich geregelte Mindestlöhne in dieser Branche gibt, sind wir sehr besorgt über das Lohndumping, das die Agenturen seit dem Zugang rumänischer BetreuerInnen zum österreichischen Pflegearbeitsmarkt betreiben. Dieses Problem ist uns aus unserer Beratungstätigkeit sehr gut bekannt. In dieser unregulierten Branche ist es jedoch fast unmöglich, dem Lohndumping wirksam entgegenzutreten, insbesondere, wenn die Meinung vertreten wird, dass die BetreuerInnen ihre Honorare autonom verhandeln können. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft hat uns in dieser Hinsicht ohne die Mitwirkung von Betroffenen nicht unterstützen können. Die Volksanwaltschaft kann aufgrund ihrer Zuständigkeit in dieser Angelegenheit nicht agieren und hat uns daher empfohlen, den Kontakt mit Ihnen aufzunehmen.

Der online Werbauftritt genannter Agentur ist aus unserer Sicht höchst problematisch und schließt eindeutig auf Diskriminierung der Betreuungskräfte aufgrund von ihrem Migrationshintergrund. Wir würden daher gerne diese Ungleichbehandlung bei Ihnen zur Anzeige bringen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Mit freundlichen Grüßen


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Die eingebrachte Beschwerde fällt jedoch nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates.

Der Österreichische Werberat zeichnet ausschließlich für die inhaltliche Beurteilung, anhand des Ethik Kodex der Werbewirtschaft, von Wirtschaftswerbung zuständig und nicht für die Prüfung einer vermuteten Rechtsverletzung bzw. Inhalte einer Homepage, die keine Werbung per se darstellt.

Der/die Beschwerdeführer/in wurde informiert, welche Institution sich der Angelegenheit vermutlich annimmt. 

Der Beschwerdefall ist für den Österreichischen Werberat abgeschlossen.