Diskriminierende Werbung für die 3. Booster Impfung

27.02.2022


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Die Verwendung eines weiblichen Namens in der Werbung für die 3. Booster Impfung suggeriert, dass Frauen nicht zur Impfung gehen- damit assoziiert wird, dass die Impfverweigerer weiblich sind; gesehen in VN Vorarlberger Nachrichten am 26.2.2022


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellen wir die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .
Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.
Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt