SPÖ Oberösterreich Wahlwerbung

31.01.2022


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Sehr geehrte Damen und Herren, es ist abartig mit einem weinenden Kind Menschen zu veranlassen sich einer medizinischen Behandlung zu unterziehen. Insbesondere deshalb, da die potenziell beworbenen Substanzen immer noch in der Phase 3-Studie (NICHT ZUGELASSEN) sind. Es wird somit die Teilnahme an einer medizinischen Studie beworben. Der Text anbei (Zitat: Ich will dich nicht verlieren) treibt diese Verhöhnung an die Spitze dieses Skandals - Brechreiz garantiert! https://www.heute.at/s/wirbel-um-spoe-impfkampage-mit-weinenden-kindern-100187399


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Österreichischen Werberates – siehe Verfahrensordnung Artikel 2, Abs 4 a) https://www.werberat.at/beschwerdeverfahrensordnung.aspx 

Der Österreichische Werberat zeichnet ausschließlich für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik Kodex der Werbewirtschaft, zuständig – nicht jedoch für Beschwerden bezüglich parteipolitischer Werbung.

Aufgrund der Vielzahl der Beschwerden wurde seitens der Geschäftsstelle mit dem Auftraggeber Kontakt aufgenommen und es wurde die schnellstmögliche Entfernung der Kampagne zugesichert.

Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt. Der Beschwerdefall ist dahingehend abgeschlossen.