Verstoß Gegen das öaterreichische Arzneimittelgesett

31.01.2022


Bild

u.a. Plakat verstößt EINDEUTIG gegen das österreichische Arzneimittelgesetz – AMG. Insbesondere gegen § 6 Abs.2 und § 6 Abs. 3 Z. 1-2. Gem. § 78 Abs. 1 der StPO sind Sie als öffentliche Dienststelle zur Anzeige verpflichtet.


Bild

Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Österreichischen Werberates – siehe Verfahrensordnung Artikel 2, Abs 4 a) https://www.werberat.at/beschwerdeverfahrensordnung.aspx 

Der Österreichische Werberat zeichnet ausschließlich für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik Kodex der Werbewirtschaft, zuständig – nicht jedoch für Beschwerden bezüglich parteipolitischer Werbung.

Aufgrund der Vielzahl der Beschwerden wurde seitens der Geschäftsstelle mit dem Auftraggeber Kontakt aufgenommen und es wurde die schnellstmögliche Entfernung der Kampagne zugesichert.

Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt. Der Beschwerdefall ist dahingehend abgeschlossen.