Käpt´n iglo fordert: "Komm an Board zum Impfen"

11.01.2022


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Sehr geehrte Damen und Herren, als Absolventin eines Marketingstudiums, mündige Bürgerin und Mutter, bin ich in der Tat erschüttert, dass, ob der allseits bekannten Faktenlage zu den Nebenwirkungen der im Umlauf befindlichen Substanzen, das Unternehmen IGLO zur Verabreichung dieser Mittel wirbt. Es steht keinem Lebensmittelkonzern zu, sich in medizinische Belange einzubringen, vor allem nicht, wo Wirksamkeit und Folgen von international anerkannten Wissenschaftlern und Ärzten dermaßen vernichtend dokumentiert werden. Vor allem bei Kindern und Jugendlichen besteht keine Gefahr (Überlebensrate 0-19 Jahren liegt bei 99,997 %, siehe Standford Studie). Ich ersuche Sie DRINGEND, diese und weitere Kampagnen dieser Art zu unterbinden und veranlassen Sie bitte umgehend die Entfernung entsprechender Plakate etc. Mit der Bitte um Kenntnisnahme verbleibe ich mit bestem Dank!


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .

Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.

Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt.