Restaxil TV Werbung: Unzureichende Deklaration als homöopathisches Produkt

08.09.2021


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Die Restaxil Werbung führt in die Irre in dem sie zuerst folgende Aussage tätigt: Transkribiert: "Dafür gibt es Restaxil, das einzige Schmerzgel, speziell für Nervenschmerzen" und deklariert hier nicht, dass es sich um ein rein homöopathisches Mittel handelt. Der potentielle Käufer wird somit getäuscht ein Produkt angeboten zu bekommen, dass tatsächlich gegen Nervenschmerzen (wenn das überhaupt ein med. Begriff ist?) hilft, tatsächlich handelt es sich aber nur um ein Homöopathikum. Erst am Ende wird in minimalst kleiner Schrift (siehe beigelegtes Bild in 1080p) auf der in Szene gesetzten Verpackung ersichtlich (sofern der Fernseher die TV Werbung in HD empfängt) der Text sichtbar: "Homöopathische Arzneispezialität". Dies sollte extra in die Werbung integriert sodass der Schriftsatz größer und damit lesbar wird. (Ich bin in vollem Besitz meiner Sehkraft) Weiters sollte wie in Arzneimittelgesetz Abschnitt 1 § 16a. (2) 12: der Hinweis, dass bei fortwährenden Krankheitssymptomen ein Arzt aufzusuchen ist; der Werbung hinzugefügt werden. Ingesamt werden hier leidende bzw. kranke Menschen (denkt man an Nervenschmerzen ist die Zielgruppe wohl hauptsächlich die der Senioren und Schlaganfallüberlebenden) bewusst getäuscht, indem die Deklaration als Homöopathikum völlig unzureichend ist. Eine mögliche Folge dessen ist der Verzicht auf nicht-homöopathische Arzneimittel, die den Menschen womöglich besser hätten helfen können. Das Gesetz erlaubt Homöopathie und das Gesetz ist selbstverständlich zu respektieren ABER die Kennzeichnung ist hier völlig unzureichend und somit ist die Werbung insgesamt von täuschender Natur.


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Institutionen sich der Angelegenheit möglicherweise annehmen. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.