BMW-Anzeige für Hybridautos verwendet Bilder von Frauen in Kleidern oder zeigt ein Dekolleté nur für die Aufmerksamkeit.
Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .
Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt