Politische Werbung in anderem Bundesland

17.06.2021


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Sehr geehrte Damen und Herren, die USP Aussenwerbung Linz hat ein politisches Plakat in der Gemeinde Straßwalchen, Bundesland Salzburg platziert. Das Plakat befindet sich auf B 154, Mondsee Straße im Bereich des Supermarktes Eurospar. Es wirbt für die bevorstehende Landtagswahl in Oberösterreich. Dieses Plakat hat im Bundesland Salzburg nichts,aber schon gar nichts zu suchen! Nach meinem Kenntnisstand ist es auch nicht rechtskonform! Bitte treten sie dafür ein, dass es sofort entfernt wird! (Bild anbei)


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Die  eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates. Der Österreichische Werberat zeichnet nicht verantwortlich für Parteipolitische und wahlpolitische Werbung - siehe Verfahrensordnung Artikel 2.4 a). Auch die Platzierung von Werbemaßnahmen fällt nicht in die Zuständigkeit des Österreichischen Werberates.

Der ÖWR versteht sich ausschließlich als Selbstbeschränkungsorganisation für kommerzielle Werbung und zeichnet für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, die anhand des Ethik Kodex der österreichischen Werbewirtschaft beurteilt wird, für zuständig.

Der/die Beschwerdeführer/in wurden davon in Kenntnis gesetzt und informiert, wer sich eventuell der Angelegenheit annimmt.

Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.