Fessler

18.05.2021


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Ein Erdbauunternehmen wirbt mit dem mehr als zweideutigen Claim "Anbaggern und Aufreissen". Dies geschieht sehr prominent auf den social media Kanälen wie facebook und der Firmenwebsite, auf Firmenfahrzeugen und T-shirts der Belegschaft. Das erschient mir diskriminierend, frauenverachtend und piätetlos.


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme (Webseite) der Fessler Erdbewegung und Kabelbau GmbH keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:
Das beanstandete Sujet der Baufirma wirbt mit dem Slogan „Anbaggern und Aufreißen“. Die humoristische Überzeichnung des doppeldeutigen Wortlautes wird von den WerberätInnen eindeutig erkannt. Dennoch spricht sich die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen für keinen Grund zum Einschreiten aus und begründet dies mit der Tatsache, dass weder Frauen noch Männer direkt in Verbindung mit dem verwendeten Wortlaut gebracht werden, sondern allein der Wortwitz im Mittelpunkt der Werbemaßnahme steht. Da hierbei keine Geschlechterdiskriminierung erkannt werden kann, wird die Werbemaßnahme als unproblematisch eingestuft.