Ein Erdbauunternehmen wirbt mit dem mehr als zweideutigen Claim "Anbaggern und Aufreissen".
Dies geschieht sehr prominent auf den social media Kanälen wie facebook und der Firmenwebsite, auf Firmenfahrzeugen und T-shirts der Belegschaft.
Das erschient mir diskriminierend, frauenverachtend und piätetlos.
Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten
Werbemaßnahme (Webseite) der Fessler Erdbewegung und Kabelbau GmbH keinen
Grund zum Einschreiten.
Begründung:
Das beanstandete Sujet der Baufirma wirbt mit dem Slogan „Anbaggern und
Aufreißen“. Die humoristische Überzeichnung des doppeldeutigen Wortlautes
wird von den WerberätInnen eindeutig erkannt. Dennoch spricht sich die Mehrheit
der Werberäte und Werberätinnen für keinen Grund zum Einschreiten aus
und begründet dies mit der Tatsache, dass weder Frauen noch Männer direkt in
Verbindung mit dem verwendeten Wortlaut gebracht werden, sondern allein der
Wortwitz im Mittelpunkt der Werbemaßnahme steht. Da hierbei keine
Geschlechterdiskriminierung erkannt werden kann, wird die Werbemaßnahme als
unproblematisch eingestuft.