Fa. Glock "Muttertag" FB

10.05.2021


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Angesichts der Femizide in Österreich macht uns als Frauen- und Familienberatungsstelle dieser zynische FB Eintrag mehr als sprachlos!


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Die eingebrachte Beschwerde fällt allerdings nicht in die Zuständigkeit des Österreichischen Werberates, da sich die Werbemaßnahme nicht vorwiegend an die österreichische Bevölkerung richtet und auch nicht über ein österreichisches Unternehmen gestaltet und veröffentlicht wurde. Der Österreichische Werberat ist aufgrund seiner Verfahrensordnung Art. 2 (3) a) in diesem Fall nicht handlungsbefugt und schließt den Beschwerdefall dahingehend ab.